TS Treppenlifte: Checkliste für den Treppenlifteinbau
Leitfaden für den Erwerb eines Treppenliftes
Eingebauter gebrauchter Treppenlift (Foto: TS Treppenlifte) |
Frankfurt am Main (ptp008/12.06.2020/10:30) Bevor der Treppenlift eingebaut werden kann, muss die Machbarkeit geklärt werden. Treppenbreite, Treppenlänge und auch die Größe des Flures sind Faktoren, die vorab betrachtet werden müssen. TS Treppenlifte berät Kunden rund um das Thema Treppenlifte und stellt die wichtigsten Punkte vor, die auf der Checkliste zur Machbarkeit abgehakt werden müssen.
Bauliche Begebenheiten bestimmen die Machbarkeit
Matthias Korn von TS Treppenlifte weiß: "Die Anzahl der Etagen ist eher nachranging, wenn ein Treppenlift eingebaut werden soll. Wichtiger ist die Treppenliftbreite."
Gerade in öffentlichen Wohngebäuden und in Mehrfamilienhäusern muss die Mindestlaufbreite von 80 bis 100 Zentimetern gewahrt werden. Da Treppenlifte im zusammengeklappten Zustand bis zu 30 Zentimeter tief sind, muss die Treppe also mindestens 110 Zentimeter breit sein, damit der Einbau des Lifts erfolgen kann.
Die Länge der Treppe muss für die Planungen bekannt sein, spielt aber eine geringere Rolle. Moderne Treppenlifte können bis zu sieben Etagen überwinden. Bei der Anschaffung ist die Länge des Treppenhauses primär wegen der benötigten Schienenmeter ausschlaggebend.
Ebenso unproblematisch ist die Treppenform. Ob gerade oder kurvig spielt lediglich für die Schienenanpassung eine Rolle. Selbst große Plattformlifte lassen sich in kurvigen Treppenhäusern verbauen. Auch Wendeltreppen sind kein Hinderungsgrund für den barrierefreien Umbau. Hier gilt lediglich: Je anspruchsvoller das Treppenhaus, desto teurer werden die maßangefertigten Schienen.
Der vierte bauliche Aspekt, der überprüft werden sollte, sind die Treppenaufgänge. Diese sollten breit genug sein, dass der Lift ohne Probleme geparkt werden kann. Einige Modelle scheren zum Ein- und Aussteigen außerdem etwas aus - auch hierfür sollte der Treppenaufgang genug Raum bieten. Der Abstand zur nächsten Tür muss in der Regel mindestens einen Meter betragen.
Interessenten müssen all diese Aspekte allerdings nicht allein überprüfen. Das Team von TS Treppenlifte nimmt eine umfassende Beratung und ein Aufmaß der Treppe vor. Hierbei werden alle relevanten Machbarkeitsaspekte abgehakt und dokumentiert.
Nötige Einwilligungen für den Treppenlifteinbau
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss sich außerdem mit den bauaufsichtlichen Bestimmungen auseinandersetzen, die in den Bauordnungen der Länder geregelt sind. Hierbei geht es vor allem um die Verkehrssicherheit der Treppe sowie die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Fluchtwege müssen also auch nach dem Einbau des Treppenlifts freigehalten werden, außerdem muss der Handlauf erreichbar bleiben. In Mehrfamilienhäusern muss darüber hinaus zwischen den Etagen eine Wartefläche zur Verfügung stehen, wo sich Vorbeikommende aufhalten können, während der Treppenlift in Betrieb ist. Diese muss mindestens 60 Zentimeter groß sein.
Mieter müssen darüber hinaus die Einwilligung ihres Vermieters für den Einbau des Lifts einholen. In Komplexen mit Eigentumswohnungen muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. Auch bei diesen Fragen berät das Team von TS Treppenlifte Interessenten zu gesetzlichen Regelungen.
(Ende)
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