Vernachlässigt die zuständige Stabsstelle im Finanzministerium den Spielerschutz?
Beim Finanzministerium eingerichtete Stelle handelt beim Spielerschutz wenig effektiv
Kritik an Stabsstelle Spielerschutz (Foto: Karl Allen Lugmayer/Shutterstock.com) |
Wels (pts030/18.09.2020/15:15) Spielerschutz ist das wohl wichtigste Thema im Bereich Glücksspiel. Es geht um effizienten Schutz vor den Gefahren von Glücksspiel. Dazu hat das Finanzministerium, welches auch die entsprechende Kontrollfunktion über die Glücksspiellizenzen hat, über Bestimmung im Glücksspielgesetz eine Stabsstelle für Spielerschutz eingerichtet. Diese Stelle ist neben den Bundeskonzessionären, den Österreichischen Lotterien und Casinos Austria, auch für die Landesausspielungen im Bereich Spielerschutz verantwortlich.
Eine einzige Person in Stabsstelle tätig
Wie unwichtig Spielerschutz in Österreich behandelt wird, ist unserer Meinung nach bei näherer Betrachtung sichtbar. Die Stabsstelle für Spielerschutz besteht aus einer einzigen Person, nämlich der Leiterin selbst, Mag. Alice Schogger. Dies geht aus der Anfragebeantwortung hervor, aber auch auf Nachfrage beim Finanzministerium bestätigte ein Sprecher, dass die Stelle aus einer Vollzeitkraft besteht. Das Finanzministerium betonte bei der Anfragebeantwortung jedoch, dass "der Aufgabenbereich und die organisatorische Gesamtstruktur nicht die Anzahl der ausschließlich darin handelnden Personen relevant seien", so ein Sprecher des Ministeriums.
Kritik an mangelhaftem Spielerschutz in Österreich
Der Verein Spielerhilfe nahm im September 2020 an einer Fachtagung der Glücksspiel-Industrie teil. Dort anwesend war auch Schogger.
Wir konfrontierten sie mit einer ernst gemeinten Frage: "Sie sind seit 2014 Leiterin der Stabsstelle für Spielerschutz. Aus unserer Sicht gibt es bis heute keinen effektiv funktionierenden Spielerschutz in Österreich. Wie erklären Sie sich das?"
Die Antwort von Schogger:"Das ist wohl ihre subjektive Wahrnehmung." Sie verweist außerdem auf die Ausführungen der Arbeiten ihrer Stabsstelle im Glücksspielbericht.
Dabei handelt es sich um keine subjektive Wahrnehmung des Vereins. Dies haben wir bereits mehrfach belegt. Sei es die seit 10 Jahren im Gesetz aufgenommene zentrale Sperrliste für Spielsüchtige, die nach über 10 Jahren noch immer nicht existiert, fehlende Spielerkarten bei den Casinos Austria oder keine Einzelfallprüfungen bei Spielsüchtigen. Dies sind nur drei Themen, doch es gibt noch viel mehr Kritikpunkte. Doch Kritik ist offensichtlich unerwünscht.
"Kein Bedarf" am Aufzeigen von Verstößen legaler Betreiber
Als Spielerschutz-Verein liegen dem Verein Spielerhilfe bereits viele belegte Verstöße im Bereich des Spielerschutzes vor. Beispielsweise ein Spieler, der schon länger ein laufendes Insolvenzverfahren anhängig hat, durfte monatelang bei einem legalen Betreiber weiterspielen. Deshalb bot der Verein der Stabstelle Spielerschutz im Finanzministerium ein persönliches Vorstellen an, um diese konkreten Verstöße aufzuzeigen. Die Antwort der Stelle fiel ernüchternd aus: "... besteht aus derzeitiger Sicht kein Bedarf", so die zuständige Mitarbeiterin.
Ein ernst gemeintes Interesse an einem funktionierenden Spielerschutz sieht unserer Meinung nach anders aus.
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