Scientology fordert UN-Menschenrechtsrat zu einer Untersuchung Deutschlands wegen religiöser Diskriminierung auf
Deutsche Behörden verletzen OSZE-Richtlinien über Sicherheit und Religionsfreiheit
München (pts037/01.10.2020/15:00) Am letzten Freitag forderte Ivan Arjona, ein Vertreter der Europäischen Scientology Kirche, den UN-Menschenrechtsrat in Genf auf, eine Untersuchung deutscher Behörden wegen diskriminierender Praktiken und der Verletzung der Religionsfreiheit von Scientologen in Deutschland einzuleiten - siehe: https://europeanaffairs.eu/2020/09/26/scientology-requests-un-to-launch-investigation-on-germany-for-violating-religious-freedom
Scientologen werden deutschlandweit durch die von staatlichen Behörden verbreiteten Sektenfilter in ihrem Menschenrecht auf Religionsfreiheit privat, wirtschaftlich und sozial diskriminiert und ausgegrenzt.
In den letzten 30 Jahren hat es zahlreiche Entscheidungen deutscher Gerichte gegeben, die den Scientology-Gemeinden und ihren Mitgliedern aufgrund ihrer bona fide religiösen Überzeugung den Anspruch auf den Schutz der Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 Grundgesetz zugesprochen haben. Dies wird von deutschen Behörden ebenso wenig zur Kenntnis genommen wie die vor mehr als einem Jahrzehnt von den Scientology Kirchen verabschiedete "Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie": http://www.scientology-fakten.de/demokratie
Diese von allen deutschen Scientology Kirchen beschlossene Erklärung bekräftigt ihre Bindung an die Menschenrechte und die demokratische Grundordnung auf der Grundlage ihrer religiösen Überzeugung und internen Richtlinien. Stattdessen missachten und verletzen staatliche Organe in Bezug auf Scientology weiterhin eklatant die Richtlinien der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) vom September 2019 "Freiheit der Religion oder des Glaubens und Sicherheit, Richtlinien", insbesondere in Bezug auf die dort enthaltene Definition von "Extremismus" und die unberechtigte Interpretation religiös-weltanschaulicher Werke durch den Staat oder seinen "Experten".
Die OSZE-Veröffentlichung richtet sich an Entscheidungsträger in der Politik, die mit der Ausarbeitung von Gesetzen und Strategien im Bereich "Sicherheit" befasst sind und die verpflichtet sind, auch das universelle Menschenrecht auf freie Religionsausübung sicherzustellen.
Die Richtlinien definieren (im Kapitel 4.1), was als "Extremismus" oder "extremistisch" anzusehen ist und dass dieser Begriff sich auf "HANDLUNGEN bezieht, die auf Hass, Gewalt oder Diskriminierung gerichtet sein müssen und nicht auf "extreme Ideen" ohne derartige Intentionen". Der Staat soll den Begriff nur auf solche Fakten beziehen, da jede andere Verwendung diskriminierend wirkt und zum Missbrauch neigt, weil der Begriff zu vage ist.
In einem weiteren Kapitel (4.2) mit dem Titel "Extremistische Reden und Literatur und Sicherheit" geht es um die relevanten Kriterien zur Interpretation religiöser bzw. dogmatischer Schriften. Die OSZE und andere internationale Gremien entwickelten Grundsätze, was als "extremistische Reden und Literatur" anzusehen ist, die den Staat zu Eingriffen strafrechtlicher oder administrativer Art im Interesse der Sicherheit berechtigen dürfen. Solche Reden oder Literaturstellen müssen zu "nationalem, rassistischem oder religiösem Hass aufrufen, die zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalttätigkeit aufhetzen".
Zu keiner Zeit haben Behörden in Deutschland derartige Feststellungen über die Scientology Kirchen machen können, weil es sie nie gab und nie geben wird. Solche Handlungen würden gegen grundlegende religiöse Überzeugungen der Scientology-Religion verstoßen.
Stattdessen versuchen deutsche Behörden seit fast 25 Jahren aufgrund von aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Einzelzitaten illegitime Intentionen in ihre Schriften hineinzuinterpretieren, die das Handeln der Kirche erwiesenermaßen nie bestimmt haben und nie verwirklicht wurden. In der Tat verwirklicht die Scientology Kirche seit ihrer Entstehung das genaue Gegenteil dieser Interpretationen in Form von Förderung der Menschenrechte, Aufklärung gegen Drogenkonsum und die Verbreitung moralisch-sittlicher Werte, die zum Respekt gegenüber anderen Menschen aufrufen und jegliche Form von Gewalt ablehnen. Mit seinen Interpretationen diskriminiert der Staat in eklatanter Weise gegen die Scientology Kirche und ihre Mitglieder aufgrund deren religiöser Überzeugung.
Staatliche Broschüren, die den Inhalt der Scientology-Lehre zu interpretieren versuchen, widersprechen ausdrücklich den OSZE-Vorgaben, keine Experten zur "korrekten Interpretation" religiöser oder dogmatischer Werke heranzuziehen.
Denn "die Freiheit der Religion oder des Glaubens beinhaltet das Recht von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, ihre eigenen autorisierten Interpretationen der heiligen Texte oder dogmatischen Werke der Gemeinschaft zu bestimmen. Staatliche Autoritäten, die mit der Auswertung religiöser Literatur beauftragt sind, sollten daher sorgfältig diese Interpretationen in Betracht ziehen und nicht automatisch der Auslegung derselben Texte durch Experten den Vorzug geben", so die obigen OSZE-Richtlinien.
Man bedenke nur, was die Folgen für die Amtskirchen wären, würden Bibeltexte oder Lutherische Schriften in Missachtung der obigen Grundsätze von den Behörden auf ihre verfassungsrechtliche Konformität überprüft würden.
Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist die Verunglimpfung der Scientology Kirche, ihrer humanitären Ziele und die Diskriminierung ihrer Mitglieder allein aufgrund ihrer religiösen Überzeugung durch Behörden ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte und die Grundsätze einer auf ihnen aufbauenden freiheitlichen Demokratie, die eine unabhängige Untersuchung durch den UN-Menschenrechtsrat geradezu herausfordern.
(Ende)Aussender: | Scientology Kirche Deutschland e.V. |
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