"Investoren werden durch den neuen Wagniskapitalzuschuss benachteiligt"
Bundesverband Crowdfunding e.V. kritisiert neue Förderrichtlinie für den Wagniskapitalzuschuss
Berlin (pts018/09.03.2022/11:00)
Die neue Förderrichtlinie für den Wagniskapitalzuschuss sorgt dafür, dass Business Angels von der Förderung ausgeschlossen werden. Der Bundesverband Crowdfunding e.V. kritisiert, dass dies gegen die Intention des Koalitionsvertrages geht.
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. kritisiert die am 1.3.2022 veröffentlichte Novelle der Förderrichtlinie für den INVEST-Wagniskapitalzuschuss. Seit dem 1.3.2022 sind nur noch Investments ab einem Betrag von 25.000 Euro förderfähig, davor wurden bereits Investments ab einem Betrag von 10.000 Euro gefördert.
Diese kurzfristig kommunizierte und nicht nachvollziehbare Einschränkung der Förderkriterien führt dazu, dass es schwieriger wird, für innovative Unternehmen Wagniskapital zu mobilisieren. Ebenso werden damit die Bemühungen konterkariert, mehr Investor*innen zu motivieren, als Business Angel sich bei jungen Unternehmen zu engagieren.
Erfahrungen der Mitglieder des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. zeigen, dass es gerade digital-affine Business Angels sind, die sich mit einem Betrag von 10.000 Euro mit Start-up-Investitionen vertraut machen, aber dann in späteren Runden deutlich höhere Beträge investieren.
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. kritisiert, dass durch die Einschränkung der Förderrichtlinien vor allem die Business Angels profitieren, die hohe Summen investieren. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz behauptet, dass die Einschränkungen notwendig wären, da das Fördervolumen sonst ausgeschöpft wäre. Gleichzeitig konnte aber nicht erläutert werden, warum nicht einfach die Höchstfördersumme pro Investor*in begrenzt worden ist. Dies führt dazu, dass beispielsweise 50 Investor*innen mit einem Betrag von 10.000 Euro ihre Förderung verlieren, während ein einziger Investor mit 500.000 Euro Maximalsumme des Investments weiter gefördert werden.
"Gerade auf unserer Plattform Companisto gibt es viele Investor*innen, die sich mit einem Betrag von 10.000 Euro zum ersten Mal als Business Angels betätigen. Diese neuen 'Virgin Angels' investieren anschließend häufig immer wieder, auch größere Beträge, in andere Start-ups - sind aber nun von der Förderung ausgeschlossen", so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Crowdfunding und Gründer des Angel Clubs auf der Plattform Companisto.
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. kritisiert auch, dass die Bemühungen um die Förderung von Gründerinnen und Investorinnen durch die Förderrichtlinien zunichte gemacht werden. "Wir haben in Deutschland zu wenig weibliche Business Angels, diese nutzen aber insbesondere kleinere Investitionen, um sich am Anfang ein Portfolio aufzubauen. Diese sind nun von der Förderung ausgeschlossen", so Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. und Gründerin der Plattform Fundernation.
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. ist der Auffassung, dass die Bundesregierung die eigenen politischen Ziele in Gefahr bringt: Förderung von innovativen Unternehmen, Mobilisierung von Wagniskapital, Förderung von Gründerinnen und Investorinnen, Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
Der Verband fordert, dass die aktuell laufende Evaluierung des Programms genutzt wird, die Förderungen zukunftsorientiert zu gestalten.
Kontakt:
Uli Fricke, Mitglied des Vorstandes, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit
Karsten Wenzlaff, Geschäftsführer
E-Mail: presse@bundesverband-crowdfunding.de
Über den Bundesverband Crowdfunding e.V.:
Der Bundesverband Crowdfunding e. V. ist die zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. Die Crowdfunding-Plattformen artikulieren gemeinsam ihre Interessen gegenüber der Politik in Europa, in Deutschland und in den Bundesländern. Der Bundesverband Crowdfunding e. V. wurde am 5. November 2015 in Frankfurt am Main gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. https://www.bundesverband-crowdfunding.de
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