Nachtgastronomie appelliert im dritten Krisenjahr an politische Verantwortungsträger in Bund und Ländern
Auch 2023 ist für Discos, Clubs & Bars herausfordernd - Insolvenzen werden erwartet
Wien (pts007/03.02.2023/08:39)
Nach zwei Jahren durchgehender Schließung (2020 und 2021) kamen 2022 neue und weitere Herausforderungen auf die heimische Nachtgastronomie zu.
Teuerung und Inflation, steigende Energiekosten, fehlende Planungssicherheit bei staatlichen Hilfen und der eklatante Personalmangel erschweren ein wirtschaftlich positives Comeback von Discotheken, Clubs und Bars.
Vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie - 2019 - gab es in Österreich 2.987 Betriebe der Nachtgastronomie; also Diskotheken, Clubs und Bars. Rund 10 Prozent haben die Pandemie und ihre Auswirkung wirtschaftlich nicht überlebt.
Basierend auf der Verordnung der Österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des COVID-19 Virus wurden mit 5. März 2020 Diskotheken, Bars und Clubs als erste Branche Österreichs als Folge der steigenden COVID-19 Infektionszahlen geschlossen. Dieser Zustand hielt für exakt zwei Jahre - bis zum 5. März 2022 - an.
Die verbliebenen rund 2.700 nachtgastronomischen Betriebe Österreichs blicken auf eine schwere und herausfordernde Zeit mit Beginn März 2020 zurück. Die Zukunft ist ebenso ungewiss und für manche perspektivenlos. Das hat viele Gründe.
"Die heimische Wirtschaft sieht sich derzeit mit drei großen Herausforderungen konfrontiert", so Stefan Ratzenberger, Obmann des Verbandes Österreichischer Nachtgastronomen (VÖNG); und weiter: "Die stete Teuerung und die damit einhergehende Inflation, die galoppierenden Energiepreise und der Umstand, dass wir uns nach wie vor mit einer - wenn auch abklingenden - Pandemie konfrontiert sehen."
Für die Nachtgastronomie kommen noch weitere Belastungen hinzu. So mussten viele Discotheken und Clubs ob der fehlenden Mitarbeiter:innen von drei geöffneten Nächten (Donnertag, Freitag und Samstag) auf zwei reduzieren (Freitag und Samstag). Auch hat sich das Ausgehverhalten der Gäste geändert.
"Wie sehen uns mit einer Generation von jungen Gästen konfrontiert, die kurz nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 16 Jahre alt wurde und damit das gesetzliche Alter 'zum Ausgehen' erreicht hat, aber erst zwei Jahre später, im Frühjahr 2022 mit 18 Jahren die Möglichkeit bekamen erstmals Discos und Clubs besuchen zu können", so Stefan Ratzenberger; und weiter: "In diesen zwei Jahren wurden viele Alternativen gefunden, um vor allem im Privaten oder im Sommer im Freien zu feiern und die bis heute genutzt werden."
Auch haben viele Restaurants im Zuge der Pandemie nachgerüstet. So wurden Musikanlagen installiert und das Getränkeangebot erweitert. "So wird um 22 Uhr die Musik hinauf und das Licht hinunter gedreht. Die Gäste bleiben und besuchen weniger Clubs und Bars", so Stefan Ratzenberger.
Stefan Ratzenberger verweist auf die gesellschaftliche Bedeutung der Nachtgastronomie. Gerade für Jugendliche ein wichtiger Faktor in deren Entwicklung und erster sozialer Kontakte über Schule und Lehrstelle hinaus.
Der wirtschaftliche Faktor sei auch nicht zu vergessen. Allein in Wien erwirtschaftete die Nachtgastronomie bis 2019 jährlich eine Milliarde Euro - mit knapp 700 Betrieben.
Als Arbeitgeber nimmt die Nachtgastronomie ebenso eine führende und wesentliche Rolle ein, da sie der größte Arbeitgeber für Studierende in Österreich ist. Bis Februar 2020 arbeiteten rund 60.000 Studierende in der österreichischen Nachtgastronomie.
Allein der Umstand, dass seitens der Bundesregierung verabsäumt wurde finanzielle Unterstützungsmodelle für geringfügig Beschäftigte ähnlich zur Kurzarbeit zu etablieren, trieb die Studierenden voller Existenzängste in andere Branchen.
Nachstehend die zentralen Forderungen des VÖNG für die heimische Nachtgastronomie:
- Arbeitsmarktreform - attraktive Modelle für Studierende und steuerfreies Prämienmodell für Rückkehrer in die (Nacht)Gastronomie
- Unverzügliche Auszahlung sämtlicher offener Corona-Unterstützungen und Entschädigungen durch die COFAG
- Eigens definiertes Energie-Mehrkosten-Modell für die Nachtgastronomie analog zu bestehenden Modellen
- Temporär einheitlicher Steuersatz von 10 % auf Speisen und Getränke in der (Nacht)Gastronomie, um die hohen Energiekosten zu kompensieren
- Änderung der Gewerbeordnung hinsichtlich der Haftung von Gastronomen für Personen und deren Verhalten von dem Lokal (Stichwort Raucher)
- Steuerliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital
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