pts20210415035 Medien/Kommunikation, Kultur/Lifestyle

Scientology Kirche Österreich gratuliert ihren deutschen Nachbarn zum gewonnenen Gerichtsurteil

Wenn aus Recht tatsächlich Gerechtigkeit wird


Wien (pts035/15.04.2021/15:40) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg lehnte die Berufung gegen ein von einem Scientologen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erstrittenen Erfolg gegen das Land rechtskräftig ab und bestätigen, dass sich SCIENTOLOGEN ALLGEMEINHIN AN DIE RECHTSORDNUNG halten.

Das Land, vertreten durch die Luftsicherheitsbehörde, hatte aufgrund der Information durch das Landesamt für Verfassungsschutz einem Mitglied der Scientology-Gemeinde Baden-Württemberg e.V. allein aufgrund seiner langjährigen Scientology-Zugehörigkeit seine Zuverlässigkeit und damit generell den Zugang zum Sicherheitsbereich von deutschen Flughäfen abgesprochen. Seine Berufsausübung wurde faktisch unmöglich gemacht, obwohl er in seinem Beruf in besonderer Weise seit Jahrzehnten geradezu verantwortlich für die Sicherheit von Flughäfen sorgt.

Bereits in erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart dem Scientologen bestätigt: "Dass das individuelle Verhalten des Klägers in irgendeiner Weise auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund seiner Wirkungsweise geeignet ist, ein Schutzgut des § 1 Abs. 1 BVerfSchG d.h. den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder erheblich zu beschädigen, ist nicht erkennbar." Der Kläger hatte dem VG glaubhaft dargelegt, dass es ihm - wie jedem anderen Scientologen auch - in seiner Mitgliedschaft allein um seine spirituelle Weiterentwicklung geht.

Seiner Scientology-Zugehörigkeit "nicht stets gewillt, die Rechtsordnung zu beachten", wies der VGH zurecht mit den Worten ab: "Dass davon bei Mitgliedern von Scientology allgemein ausgegangen werden könnte, ist nicht ersichtlich." Wie es die Scientology Kirche von allen ihren Angehörigen verlangt, hatte sich der Kläger stets an Recht und Gesetz gehalten. Zu dem gleichen Schluss kam der VGH auch bezüglich der absurden Unterstellung der Behörde zur Gewaltbereitschaft, die der VGH ebenso wie die Vorinstanz sowohl für den Kläger selbst als auch für die Scientology Kirche als "nicht ersichtlich" vom Tisch wischte. Auf der Grundlage dieser gerichtlichen Feststellungen hat sich erneut bestätigt, dass die Scientology Kirche und ihre Mitglieder zu Unrecht durch die Verfassungsschutz-Behörden an den Pranger der Verfassungswidrigkeit gestellt werden.

"Die Verfassungsschutz-Beobachtung ist endlich einzustellen. Sie entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage und dient einzig der verfassungswidrigen Stigmatisierung unserer Religionsgemeinschaft und unserer Mitglieder", so Eva Altendorfer, Sprecherin der Scientology Kirche Deutschland.

https://www.presse-scientology-hamburg.de/2021/04/land-baden-wuerttemberg-unterliegt-einem-scientologen-vor-gericht

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(Ende)
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