VfGH prüft Apothekenmonopol
dm-Antrag für Vertrieb rezeptfreier Arzneimittel
VfGH prüft Apothekenmonopol (Foto: dm/Marco Riebler) |
Salzburg/Wals (pts047/23.02.2021/17:31) In der heute gestarteten März-Session prüft der Verfassungsgerichtshof den von dm drogerie markt eingebrachten Antrag zum Apothekenmonopol beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel (OTC). Der Ausgang des Verfahrens wird für den Markt mit OTC richtungsweisend sein.
Die Frage nach der Berechtigung des Apothekenvorbehalts für rezeptfreie Arzneimittel (OTC) ist aktueller denn je. Bereits im Jahr 2018 kam die Bundeswettbewerbsbehörde in einer Studie* zum Ergebnis, dass eine Liberalisierung des Marktes für OTC-Arzneimittel aus Sicht der Konsumenten wünschenswert wäre, weil es dadurch zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung und zu einem größeren Preis- und Qualitätswettbewerb käme.
"Die rasante Entwicklung von Internet-Apotheken zeigt den Bedarf auf, geprüfte Qualität zu günstigeren Preisen anzubieten und dabei attraktive Alternativen zu den oft dubiosen Online-Anbietern zu schaffen", erläutert dm Geschäftsführer Harald Bauer sein Engagement für eine Modernisierung des Apothekenmonopols im OTC-Bereich.
Bundeswettbewerbsbehörde sieht Vorteile einer Liberalisierung
Demgegenüber verweisen die Befürworter des Apothekenvorbehalts nach wie vor auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung und auf die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz öffentlicher Apotheken. Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass eine fachkompetente Beratung auch in Drogerien gewährleistet werden kann - nämlich nicht anders als beim Online-Versand österreichischer Apotheken durch Gratis-Hotlines zu ausgebildeten Pharmazeuten.
Auch das Argument der Existenzgefährdung der Apotheken hat die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht und widerlegt: Der Handel mit rezeptfreien Arzneimitteln macht nämlich nur einen geringen Teil der Apothekenumsätze aus, den hauptsächlichen Umsatz erzielen Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Viele haben ihr Geschäftsfeld mit dem Verkauf von Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln zudem weit in den angestammten Bereich der Drogerien erweitert.
"Diese Umstände haben auch eine wesentliche rechtliche Bedeutung", sagt dm-Anwalt und Verfassungsexperte Mathis Fister. "Denn die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Apothekenvorbehalts hängt entscheidend davon ab, ob sich dafür sachliche, im öffentlichen Interesse gelegene Gründe anführen lassen." Insoweit stärke die Studie der Bundeswettbewerbsbehörde den Standpunkt von dm.
OTC in andern EU-Ländern längst auch in der Drogerie
In vielen anderen europäischen Ländern werden rezeptfreie Arzneimittel heute bereits über Drogerien bezogen, ohne dass dies unerwünschte Auswirkungen gehabt hätte. Im Gegenteil: "Eine Liberalisierung des Marktes kommt stets den Konsumenten zugute, die letztlich die Wahl erhalten, wie und wo sie ihren Bedarf an rezeptfreien Arzneimitteln decken möchten", betont Harald Bauer.
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