pte20240621020 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Vodafone überrumpelte Kunden am Telefon

Landgericht München gibt Klage des vzbv wegen Praxis einer unlauteren Vertragsanbahnung statt


Vodafone-Zentrale in Düsseldorf: Richter stellen unlautere Vertriebspraxis ab (Foto: vodafone.de)
Vodafone-Zentrale in Düsseldorf: Richter stellen unlautere Vertriebspraxis ab (Foto: vodafone.de)

Berlin/Düsseldorf/München (pte020/21.06.2024/13:50)

Vom Vertriebsmitarbeiter ungefragt angerufen werden, eine E-Mail bekommen und darin auf einen Link zu einem neuen Tarif als Bestätigung klicken: Diese Praxis des deutschen Telekommunikationsriesen Vodafone zur Generierung eines Vertragsabschlusses ist laut dem Landgericht München (LG) unzulässig. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Kaum Zeit zur Prüfung

"Am Telefon besteht die Gefahr, dass Verbraucher zum Abschluss von Verträgen überredet werden, zu denen sie nach genauerem Hinschauen lieber Nein sagen. Verbraucher müssen ausreichend Zeit haben, die Vertragszusammenfassung zu prüfen und zu vergleichen. Das ist während eines Telefonats mit einem Vertriebsmitarbeiter unmöglich", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Richter des LG München begründen ihre Entscheidung damit, dass eine solche Verkaufsmethode gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Demnach seien Anbieter seit Dezember 2021 verpflichtet, Verbrauchern eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen, bevor diese ihre Vertragserklärung abgeben. Nur so könnten Verbraucher mit voller Sachkenntnis entscheiden.

Entscheidung unter Druck

Laut den Richtern muss Konsumenten ein Vergleich mit anderen Angeboten möglich sein. Dies erfordere einen gewissen Zeitraum zwischen der Übersendung der Vertragszusammenfassung und der Abgabe der Vertragserklärung. Während eines Telefonats habe ein Verbraucher nicht wirklich die Möglichkeit, sich die Zusammenfassung anzuschauen. Vodafone dürfe daher nicht dazu auffordern, den Tarif zu bestellen, bevor das Telefonat überhaupt beendet sei.

(Ende)
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