pts20230117011 Medizin/Wellness, Produkte/Innovationen

Welche Hilfsmittel werden von der Krankenkasse bezahlt?


Wien (pts011/17.01.2023/10:00)

Jeder kann früher oder später in diese Situation kommen: Man braucht Unterstützung in Form eines Hilfsmittels, damit der Alltag gemeistert werden kann. Hilfsmittel gibt es viele, angefangen von Stützstrumpfhosen bis hin zum Elektro-Rollstuhl. Doch wie unterstützt die Krankenkasse dabei und können die Kosten zum Beispiel von einem Elektro-Rollstuhl überhaupt zur Gänze oder teilweise übernommen werden? Zuallererst ist eine richtige und korrekte Einreichung des Hilfsmittels bei der Krankenkasse notwendig. Hier gibt es einiges zu beachten. Was das genau ist, zeigt die Help-24 GmbH in einem kompakten Erklärfilm. Seit Jahren als Großhändler für faltbare Elektro-Rollstühle tätig, weiß Help-24 nämlich ganz genau, worauf es ankommt.

"Oft erreichen uns Anfragen bezüglich der Einreichung von Elektro-Rollstühlen bei der Krankenkasse. Wir wissen, dass die Anschaffung für viele sehr kostspielig und die Sorge, sich einen Elektro-Rollstuhl nicht leisten zu können, groß ist. Wir wollen aufzeigen, welche Möglichkeiten es gibt und was unbedingt bei der Einreichung berücksichtigt werden muss. Dazu haben wir einen Kurzfilm produziert. Unser Herr Karl erklärt hier Schritt für Schritt, worauf es ankommt", so Christian Wegscheider, Geschäftsführer der Help-24 GmbH, über die Beweggründe.

Kompetente Unterstützung durch das Sanitätshaus

Wichtig ist, dass das jeweilige Hilfsmittel medizinisch begründet ist. Damit ist gemeint, dass das jeweilige Produkt zur Unterstützung im Alltag dient, um Aktivitäten weiterhin selbst erledigen zu können, wie zum Beispiel der Einkauf im naheliegenden Supermarkt oder die Fahrt mit dem Rollstuhl in die Apotheke. Dabei entscheidend ist der Termin im Sanitätshaus. Hier werden Betroffene umfangreich beraten und können unter verschiedenen Modellen das genau passende Hilfsmittel für sich und die persönlichen Bedürfnisse auswählen. Nach der Probefahrt werden im Sanitätshaus ein Erprobungsbericht und ein Kostenvoranschlag gestellt.

Rezept vom Arzt zwingend notwendig

Wesentlicher Teil des Hilfsmittelantrages ist das Rezept vom Arzt. Dieser stellt die entsprechende Diagnose und begründet, warum das Hilfsmittel für den/die PatientIn medizinisch erforderlich ist. Das Rezept kann entweder durch den Betroffenen selbst beim Arzt eingeholt werden, oder durch das Sanitätshaus erledigt werden.

Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stellt das jeweilige Sanitätshaus den Antrag bei der Krankenkasse. Ob ein Hilfsmittel bewilligt wird und ob die Kosten teilweise oder zur Gänze übernommen werden, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es besteht jedoch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, wenn das Hilfsmittel in erster Instanz abgelehnt wird.

Zusammengefasst ist es wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren, das passende Hilfsmittel auszusuchen und alle Dokumente richtig und sorgfältig vorzubereiten. So hat man eine gute Chance darauf, die notwendige Unterstützung durch die Krankenkasse zu erhalten. Der erste Ansprechpartner ist dabei immer das Sanitätshaus. Hier werden Betroffene bestmöglich beraten und können so das für sie entsprechende Hilfsmittel aussuchen.

Weitere Informationen rund um die faltbaren Elektro-Rollstühle immer-mobil finden Sie unter: https://www.immer-mobil.de



(Ende)
Aussender: Help-24 GmbH
Ansprechpartner: Ramona Pranz
Tel.: +43 1 270 61 08 14
E-Mail: r.pranz@help-24.at
Website: www.immer-mobil.de
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