pts20211021008 Bauen/Wohnen, Politik/Recht

Wohnhaustreppen sind die größten Killer in Österreich

ISHAP warnt Hausverwaltungen vor zu fahrlässigem Umgang mit ÖN-B-1300-Objektsicherheitsprüfung


Wien (pts008/21.10.2021/08:45) Es ist kaum zu glauben, aber das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt rund 58 Todesfälle pro Jahr in Österreich durch Stiegenstürze. Das ist das Treppenhaus - Österreichs größter Killer, denn Morde gibt es bei uns weniger. Immens auch die Zahl der Verletzungen durch Stolpern, Fallen oder andere Unfälle, die im Stiegenhaus passieren können. Insgesamt müssen pro Jahr rund 28.500 Personen deshalb in Spitalsbehandlung.

"Als Spezialisten für Gebäudedokumentation machen wir auch unzählige Sicherheitsbegehungen nach ÖN B 1300/1301 in Wohn- und Bürohäusern in ganz Österreich. Es gibt derzeit nur wenig Bewusstsein bei Eigentümer und Hausverwaltungen. Typisch österreichisch: 'Es wird scho nix gschehn.' Fakt ist aber, dass die gerichtlichen Forderungen von Geschädigten enorm sein können und man daher Vorsorge treffen sollte. Noch dazu, wo das ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist und sogar outgesourct werden kann", so Bmstr. Ing. Thomas Korol, CEO von ISHAP Gebäudedokumentations GmbH in Wien.

Sein Service verhindert Unfälle und garantiert die 100 Prozent rechtliche Absicherung von Hausbesitzern und Hausverwaltungen gegen Klagen von Geschädigten. https://www.gebäudedokumentation.at

Hauptursachen für Unfälle in Stiegenhäusern in Österreich:
* Unregelmäßige Stufenhöhe oder kaputte Treppen
* Unzureichende Beleuchtung
* Kaputte oder lose Geländer
* Fehlende Handläufe oder falsch montierte Handläufe und Geländer
* Stolperfallen wie Teppiche, Türmatten, oder im Treppenhaus abgestellte Dinge
* Rutschige, vereiste oder schlecht gereinigte Treppen
* Andere Gefahren oder Mängel

Michael Notz ist Teamleiter und zertifizierter Objektsicherheitsprüfer bei ISHAP. Er kennt die Hauptprobleme aus seiner täglichen Arbeit: "Was wir immer wieder bemerken, sind einseitige Handläufe, obwohl laut ÖNORM B 5371 bzw. OIB-Richtlinie vier Handläufe auf beiden Seiten der Treppe erforderlich sind und es diesbezüglich nur sehr wenige Ausnahmen gibt. Hier kommt es sehr oft zu Stürzen und Klagen, weil ein Handlauf auf beiden Seiten eine wichtige Sturzvorkehrung ist und man sich im Fall der Fälle abstützen und auffangen kann."

Sicherheitsbegehung nach ÖN B 1300 zeigt Fehler auf und verhindert Klage von Mietern

"Es ist immer wichtig, wenn eine unabhängige Person die Sicherheitsüberprüfung durchführt, sonst droht Betriebsblindheit und man sieht genau dort weg, wo eigentlich Gefahr in Verzug ist. Die Behebung der angezeigten Sicherheitsmängel ist meist sehr einfach und spart enorme Verfahrens- und Gerichtskosten im Ernstfall. Denn jedem Hausbesitzer muss klar sein, dass eine Klage sehr teuer wird, wenn die Sicherheit in seinen Stiegenhäusern nicht gewährleistet ist", so Bmstr. Ing. Korol.

Infos zu ÖN-B-1300-Sicherheitsbegehung und moderne digitale Gebäudedokumenation unter: https://www.gebäudedokumentation.at

(Ende)
Aussender: ISHAP Gebäudedokumentations GmbH
Ansprechpartner: Bmstr. ing. Thomas Korol
Tel.: +43 1 23641320
E-Mail: t.korol@ishap.at
Website: www.ishap.at
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