Zweites Kostendämpfungspaket: Bundesrat verpasst Chance - jetzt muss das Parlament nachbessern
Zugang zu Arzneimitteln ist verbesserungswürdig (Foto: iStock) |
Basel (pts034/07.09.2022/17:05)
Heute hat der Bundesrat sein zweites Paket mit Vorschlägen für Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen (KP2) vorgelegt. Aus Sicht von Interpharma verpasst der Bundesrat aber die Chance, den Zugang zu Arzneimitteln für alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz schnell und nachhaltig zu verbessern - obwohl die pharmazeutische Industrie bereits vor Monaten eine konstruktive und umsetzbare Lösung vorgeschlagen hat. Die Pharmaindustrie leistet schon heute einen grossen Beitrag zu den Kostendämpfungen im Gesundheitswesen, und zu diesem Beitrag steht die Branche auch weiterhin. Das Parlament muss es nun aber dringendst an die Hand nehmen, den gleichberechtigten und raschen Zugang zu innovativen Medikamenten in der Schweiz sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist Interpharma auch bereit, die heute vom Bundesrat vorgeschlagene gesetzliche Verankerung von Preismodellen zu akzeptieren, sofern damit der schnelle und rechtsgleiche Patientenzugang sichergestellt werden kann. Dies, obwohl solche Preismodelle mit Einbussen für die Unternehmen einhergehen.
Interpharma setzt sich für ein qualitativ hochstehendes und nachhaltig finanziertes Gesundheitswesen für alle ein. Entsprechend erbringt die Pharmabranche im Bereich der patentgeschützten Medikamente mit den 3-jährlichen Preissenkungsrunden laut Bundesrat Berset jährlich wiederkehrende Einsparungen im Umfang von mehr als einer Milliarde Franken im Gesundheitswesen. Arzneimittel machen seit Jahren unverändert rund 12 % der Gesundheitsausgaben aus. Die forschenden pharmazeutischen Firmen stehen auch weiterhin zu diesen Massnahmen und leisten damit ihren Beitrag zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Die nun im KP2 vorgeschlagenen Preismodelle könnten den Zugang der Patientinnen und Patienten zu Innovationen verbessern. Die Pharmabranche ist bereit, diese einschneidende Massnahme bei der Arzneimittelpreisbildung mitzutragen, obwohl damit für die Unternehmen Umsatzeinbussen einhergehen. Voraussetzung ist, dass die Medikamente dadurch viel rascher zum Patienten gelangen. Die eingeschränkte Transparenz von Preismodellen ist internationale Praxis und aus Sicht von Interpharma ein notweniges Element für Preismodelle: Sie ermöglichen länderspezifische Preisanpassungen nach unten, während gleichzeitig Patientinnen und Patienten schneller von bahnbrechenden Therapien und innovativen Arzneimitteln profitieren können.
Parlament muss nachbessern
Der Bundesrat verlangt im KP2 (Art. 32 Abs. 3) vom Parlament zudem eine weitreichende, fragwürdige Delegationsnorm. Dabei soll auf Verordnungsstufe das Kostengünstigkeitsprinzip eingeführt werden. Besonders störend daran ist, dass im Art 43 Abs 6 des KVG hohe Qualität, der Versorgung, Zweckmässigkeit und Kostengünstigkeit auf gleicher Stufe stehen - keines soll bevorzugt werden. Nun will der Bundesrat genau dies ändern und quasi durch die Hintertür die Kostengünstigkeit über die beiden anderen Prinzipien stellen. Das ist ein direkter Widerspruch zum klaren Willen der Bevölkerung, welche sich seit Jahren ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen und Versorgungssicherheit wünscht (vgl. GFS-Gesundheitsmonitor: https://www.interpharma.ch/blog/medienmitteilung-gesundheitsmonitor-2022-die-pandemie-bestaetigt-die-notwendigkeit-eines-schnellen-zugangs-zu-neuen-medikamenten ). So wird im KP2 die schon bestehende Rechtsunsicherheit bei der der Festlegung der Arzneimittelpreise noch weiter verschärft. Gleichzeitig kann es zu ungeahnten Nebenwirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung kommen: Dieser Vorschlag gefährdet den Innovationszugang, weil Firmen neue Arzneimittel aufgrund von Planungsunsicherheit oder aufgrund des Kostengünstigkeitsprinzips nur mehr verzögert auf den Markt bringen könnten.
Zudem ist für Interpharma äusserst bedauerlich, dass der Bundesrat mit dem KP2 eine Chance verpasst hat, den Zugang zu Arzneimitteln in der Schweiz, der seit 2016 nicht den gesetzlichen Erfordernissen genügt, endlich zu verbessern. Mit dem rückvergüteten Innovationszugang hat die Industrie hierzu schon vor Monaten eine konstruktive und umsetzbare Lösung vorgeschlagen (Medienmitteilung: https://www.interpharma.ch/blog/medienmitteilung-interpharma-schlaegt-einen-rueckvergueteten-innovationszugang-fuer-patientinnen-und-patienten-vor ). Der Bundesrat ist offenbar nicht bereit, zeitnah eine gangbare Lösung umzusetzen. Die Patienten brauchen aber jetzt Lösungen für einen breiten, gleichberechtigten Zugang. Das Parlament muss nun dringend nachbessern und es an die Hand nehmen, über Korrekturen an der Vorlage den gleichberechtigten und raschen Zugang zu innovativen Medikamenten in der Schweiz sicherzustellen.
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