pte19980205007 in Business

* Software zur Kreditkartenmanipulation verboten *

Eurocheque und Eurocard erwirken einstweilige Verfügung.


Frankfurt/Main (pte) (pte007/05.02.1998/11:37) Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung gegen die Ulmer Softwarefirma SAD http://www.s-a-d.de bestätigt, wonach der Verkauf des Software-Programms "Cards" verboten bleibt und damit der Klage von Eurocard http://www.eurocard.de und Eurocheque GmbH stattgegeben wird. Mit dem Vertrieb des Programms leistet SAD "Beihilfe zum Mißbrauch von Scheck und Kreditkarten ... beziehungsweise zum Computerbetrug", urteilt das Gericht. Das ist zugleich ein Verstoß gegen den fairen Wettbewerb. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und kann von SAD noch angefochten werden. Unmittelbar nach der einstweiligen Verfügung im September wurden bereits 12.000 Ausgaben des Programms im Lager der Software-Firma beschlagnahmt.

Die Kreditkartenfirma beschuldigt SAD, daß es durch Cards nicht nur einigen wenigen Hackern, sondern auch Normalverbrauchern möglich ist, die Magnetkarten zu manipulieren. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters, Walter Labermeier, sind die legalen Nutzungsmöglichkeiten des Programms lediglich als Spielerei zu bewerten. In der Produktbeschreibung wird der Anwender ausführlich auf die Manipulationsmethoden hingewiesen.

So können die Scheck- oder Kreditkarten mit dem Programm kopiert oder ihre Gültigkeitsdauer verlängert werden. Warnhinweise wegen der möglichen Strafbarkeit solcher Manipulationen stehen erst am Ende der Beschreibung und sind daher leicht zu überlesen. Damit ist es für das Gericht zweifelsfrei erwiesen, daß "Cards" vom Anwender hauptsächlich zu Manipulations- und Mißbrauchszwecken genutzt werde. Diese Umstände sind dem Hersteller im vollem Umfang bekannt und werden zur Vermarktung entsprechend ausgenutzt, urteilten die Richter.

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