Deutsche Richter von Medien beeinflusst
Strafverteidiger stellen vernichtendes Urteil aus
Wie stark lassen sich Richter und Staatsanwälte beeinflussen? |
Düsseldorf (pte002/04.01.2006/06:15) Eine repräsentative Umfrage unter Deutschlands Strafrechtverteidiger hat ein vernichtendes Urteil über die Objektivität der Richter ausgestellt. Die von der PR-Agentur Wilmes Kommunikation http://www.wilmes-kommunikation.de in Thesenform durchgeführte Befragung hat dabei über 114 Strafverteidiger interviewt. 72,1 Prozent der befragten Strafverteidiger sind demnach der Meinung, dass sich Berufsrichter bei der Urteilsfindung von den Medien beeinflussen lassen.
Fast 67 Prozent gehen davon aus, dass die Medien die größte Gefahr der Beeinflussung in einem Gerichtsverfahren darstellen, satte 85 Prozent meinen, dass mit der Veröffentlichung eines Ermittlungsverfahrens die Vorverurteilung für den Beschuldigten beginne. 80 Prozent meinen, dass ein klinisch-objektives Urteil ohne jegliche Beeinflussung durch die Medien nicht möglich sei.
Zahlen, die Wilfried Hamm, Sprecher des Vorstandes und Pressesprecher der Neuen Richtervereinigung http://www.nrv-net.de/ zwar nicht ganz nachvollziehen kann, jedoch Verständnis hervorrufen. "Richter sind doch auch nur Menschen. Der Druck unter anderem auch der Medien ist manchen Verfahren so groß, dass ich mir vorstellen kann, dass Richter, wenn auch unterbewusst, dadurch beeinflusst werden", so Hamm im Gespräch mit pressetext. Hamm betont auch, dass es Richtern während eines laufenden Verfahrens nicht erlaubt sei, sich zu Pressemeldungen zu äußern. "Die müssen dann den Bericht über die eigene Person hinnehmen und akzeptieren, was nicht jedem leicht fällt", so Hamm weiter.
Hamm fordert in diesem Zusammenhang im Rahmen der geplanten Justizreform eine Selbstverwaltung der Justiz, denn "dadurch wird die Chance größer, weniger Beeinflussung von innen oder außen auf den Richter auszuüben." Wichtig für Hamm ist auf jeden Fall die Tatsache, dass Informationen über laufende Verfahren, die Richter aus den Medien entnehmen, auch öffentlich im Gerichtsverfahren angesprochen werden und nicht nur intern zur Bildung der Meinung des Richters verwendet werden dürfen.
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