Experten nehmen Rechtsfallen von Weblogs unter die Lupe
Blog-Betreiber trifft Haftung erst an zweiter Stelle
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Viele CEOs betreiben ihre eigenen Weblogs |
Frankfurt/Berlin (pte002/30.03.2007/06:05) Der Einsatz von Weblogs birgt zahlreiche Rechtsfallen, die vom Bundesverband für Digitale Wirtschaft (BVDW) http://www.bvdw.org nun in einem Leitfaden beleuchtet werden. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Weblogs als Kommunikationsinstrument einsetzen. So genannte Corporate Blogs sollten von Unternehmen durchdacht eingesetzt werden, rät die Rechtsanwältin Sabine Grapentin von der Kanzlei Noerr Stiefenhofer Lutz http://www.noerr.com , denn starke Verbreitung und langfristige Archivierung von Blogs können unter Umständen Einblicke in die Persönlichkeit des Bloggers gewähren.
"Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, in welchem Umfang sie bestimmte Inhalte kontrollieren müssen und möglicherweise dafür haften", so Grapentin. Die rechtliche Lage von Weblogs ähnelte der von Meinungsforen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 26. April 2006 hafte in Meinungsforen der unmittelbare Verletzer des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Den Portalbetreiber treffe nur nachrangig die Haftung. Der Betroffene müsse sich daher zuerst an den Verfasser des rechtswidrigen Beitrages wenden. Das stelle allerdings ein Problem dar, denn Provider sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berechtigt, die Namen von IP-Adressen auf private Anfragen hin herauszugeben. Das OLG Hamburg entschied am 22. August 2006, dass der Portalbetreiber nur bei einem konkreten Anlass haftet. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" der Beiträge bestehe nicht
Laut dem Blog-Verzeichnis Technorati http://technorati.com gibt es weltweit 60 Mio. Blogs. Der deutsche Blog-Betreiber Blog.de http://www.blog.de zählt zwischen 400.000 und 500.000 registrierte Blogger. Zirka ein Mal pro Woche müssen die Betreiber von Blog.de aktiv werden, um einen Blogger aufzufordern einen Eintrag herauszunehmen oder zu ändern. "Das ist bei dieser hohen Zahl an Bloggern relativ wenig. Die große Mehrzahl der Blogger ist sehr verantwortungsbewusst. Wir haben am Anfang eigentlich mit mehr rechtlichen Fällen gerechnet", so Vasco Sommer, Geschäftsführer von Blog.de, im Gespräch mit pressetext. Die meisten Fälle betreffen Beleidigungen, Verleumdungen und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, so Sommer weiter. Weblogs machen den Konflikt zwischen freier Meinungsäußerung und Persönlichkeits- und Unternehmensrechten - beides verfassungsrechtlich garantierte Rechte - besonders deutlich (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=070301004 ).
Tatsache ist, dass das Internet kein anarchisches Medium ist. Wie die Entscheidungen der OLGs zeigen, ist das Internet kein rechtsfreier Raum, in dem Personen rechtswidrig über andere Personen oder Unternehmen schreiben dürfen. Andrerseits berücksichtigen die gerichtlichen Urteile das Internet als Medium für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess. Nach dem aktuellen Stand der Rechtssprechung besteht eine Prüfungs- und Entferndungspflicht nur bei einem konkreten Anlass. Die Entscheidung im Fall der Meinungsforen lassen sich, so der Leitfaden, grundsätzlich auf Weblogs übertragen.
Der Leitfaden steht kostenlos als pdf-Datei zum Download zur Verfügung: http://www.bvdw.org/fileadmin/medien/wissenspool/Leitfaden_Blogs_BVDW_20070326.pdf .
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