ADX Energy kritisiert Stimmungsmache des Umweltdachverbandes
Anhaltende Vorwürfe trotz öffentlichem Interesse an Durchführung der Erdgasbohrung in Molln
Wien (pts025/20.02.2024/15:21)
Das Explorationsunternehmen ADX Energy weist den Vorwurf des Umweltdachverbands (UWD) zurück, im Gemeindegebiet Molln ohne gültigen Bescheid nach Erdgas zu bohren. "Die anhaltenden Versuche der Bohrgegner, dem Unternehmen Rechtswidrigkeiten zu unterstellen, sind nicht akzeptabel", sagt ADX-Österreich-Geschäftsführer Alan Reingruber. "Sie dienen lediglich dazu, Stimmung gegen das Unternehmen und das Vorhaben zu machen."
In einer neuerlichen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich behaupten Umweltdachverband und Naturschutzbund Österreich, dass durch die Gasbohrung "irreversible Schäden für Flora und Fauna in einem der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreich" drohten und darüber hinaus "die Genehmigung der Gasprobebohrung im Widerspruch zum Verfassungsrecht" stünde. "Beides ist aus Sicht der ADX unzutreffend, irreführend und dient nur der Stimmungsmache", sagt Reingruber.
Der Österreich-Chef von ADX zu den Vorwürfen: "Der Bohrplatz befindet sich auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, die wiederum außerhalb des Naturschutzgebietes liegt. Alle naturschutzfachlichen Gutachten sind zum Ergebnis gekommen, dass die beantragte Bohrung keine wesentliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts verursachen wird. Daher ist die Behauptung von irreversiblen Schäden auf das Entschiedenste zurückzuweisen."
ADX hält fest, dass für die geplante Erdgasprobebohrung "Welchau-1" im Gemeindegebiet von Molln alle rechtlichen Voraussetzungen eingeholt wurden und alle benötigten Bescheide von Montan- und Naturschutzbehörde rechtswirksam vorliegen. Der Umweltdachverband müsse endlich zur Kenntnis nehmen, dass die öffentlichen Interessen an der Durchführung der Erdgasbohrung klar überwiegen und die Bedenken der Bohrgegner unbegründet sind. Dies wurde von der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich wiederholt festgestellt.
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