Ausschüttungen erhalten statt Vorabpauschale bezahlen: FU Fonds der Heemann Vermögensverwaltung AG
Nordhorn (pts021/05.12.2024/11:10)
Die von der Heemann Vermögensverwaltung AG verwalteten FU Fonds - Multi Asset Fonds und FU-Dachfonds nehmen heute jeweils eine Ausschüttung an ihre Anleger vor und setzen damit ihre anlegerfreundliche Ausschüttungspolitik konsequent fort. Die anlegerfreundliche Ausschüttungspolitik für die FU Fonds-Familie führt dazu, dass im Januar 2025 keine Vorabpauschale für die Fondsanleger anfällt. Mehr zu den Hintergründen der Vorabpauschale erfahren Sie am Ende dieser Mitteilung.
FU Fonds - Multi Asset Fonds (Mischfonds)
Der FU Fonds Multi Asset Fonds nimmt je Fondsanteil folgende Ausschüttungen vor:
Anteilscheinklasse P (WKN A0Q5MD): 3,80 Euro je 100 Euro-Anteilschein
Anteilscheinklasse I (WKN A12ADZ): 17,00 Euro je 500 Euro-Anteilschein
Anteilscheinklasse Z (WKN HAFX7T): 1,90 Euro je 100 Euro-Anteilschein
Im laufenden Kalenderjahr hat der FU Fonds Multi Asset Fonds bis 30.11. mit einem Anstieg um 26,06 % für seine Anleger eine signifikante Rendite erwirtschaftet. Seit Erstpreisberechnung am 3.10.2008 beträgt die Wertentwicklung bis zum 30.11.2024 insgesamt 215,79 % bzw. durchschnittlich 7,37 % pro Jahr.
FU–Dachfonds (Dachfonds)
Der FU-Dachfonds (WKN HAFX27) schüttet an seine Anleger 0,45 Euro je 25 Euro-Fondsanteil aus.
Im laufenden Kalenderjahr hat der FU-Dachfonds mit einem Anstieg um 12,13 % für seine Anleger eine attraktive Rendite erwirtschaftet. Seit Erstpreisberechnung am 2.5.2017 beträgt die Wertentwicklung bis zum 30.11.2024 insgesamt 25,60 % bzw. durchschnittlich 3,11 % pro Jahr.
FU Fonds – Bonds Monthly Income (Rentenfonds)
Der dritte Fonds aus der FU Fonds-Familie ist der monatlich ausschüttende Rentenfonds FU Fonds – Bonds Monthly Income. Dieser schüttet seine Erträge nicht einmal jährlich, sondern monatlich aus.
Anteilscheinklasse P (WKN HAFX9M): monatlich 0,25 Euro je 100 Euro-Anteilschein
Anteilscheinklasse I (WKN HAFX51): monatlich 3,00 Euro je 1.000 Euro-Anteilschein
Zusätzlich schüttet der FU Fonds – Bonds Monthly Income seine über die Basisausschüttungen hinausgehenden Erträge jährlich im April über eine Sonderausschüttung aus. So wurden in der P-Tranche seit Erstpreisberechnung am 23.6.2019 insgesamt 18,34 Euro und in der I-Tranche seit Erstpreisberechnung am 4.10.2023 insgesamt 42,00 Euro ausgeschüttet.
Die Wertentwicklung der Anteilsklasse für Privatanleger beträgt in den ersten elf Monaten des laufenden Jahres 10,64% und seit Erstpreisberechnung insgesamt 20,95 % bzw. durchschnittlich 3,58 % pro Jahr.
Die gesetzliche Vorabpauschale
Im Januar werden Fondsanleger in Deutschland wieder mit der Vorabpauschale konfrontiert, einer fiktiven Steuer auf Erträge ihrer Investmentfonds. Diese Pauschale, die im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt wurde, betrifft alle Arten von Investmentfonds. Mehr dazu erfahren Sie beim Branchenverband BVI: www.bvi.de/en/faq/faq-vorabpauschale
Durch ihre anlegerfreundliche Ausschüttungspolitik verhindert die Heemann Vermögensverwaltung AG für ihre Fondsanleger die Belastung der Vorabpauschale.
Über die Heemann Vermögensverwaltung AG
Die Heemann Vermögensverwaltung AG mit Sitz in Nordhorn agiert seit über 25 Jahren als bankenunabhängiger Vermögensverwalter für Mandanten in ganz Europa. Neben der individuellen Vermögensverwaltung bei Einzeldepots ist die Heemann Vermögensverwaltung AG als Fondsmanager tätig. Sowohl die Heemann Vermögensverwaltung AG als auch die Fondsmanager werden regelmäßig mit TOP-Ratings von Morningstar, Lipper und weiteren Fondsplattformen ausgezeichnet.
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Die vorgenannten Verkaufsunterlagen erhält der Kunde für die von der Heemann Vermögensverwaltung AG initiierten Fonds in elektronischer oder gedruckter Form in deutscher Sprache kostenlos in den Geschäftsstellen der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main oder der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach für die weiteren Fonds, die Bestandteil der Finanzportfolioverwaltung sind, bei der jeweils zuständigen Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anteile an Fonds dürfen nur in Ländern angeboten werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist und/oder eine Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörde vorliegt. Eine Weitergabe dieses Dokuments an Personen mit Sitz in Staaten, in denen die von der Heemann Vermögensverwaltung AG initiierten Fonds zum Vertrieb nicht zugelassen sind oder in denen eine Zulassung erforderlich ist, ist nicht gestattet. 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