Finanzminister Blümel handelt bei Glücksspiel grob fahrlässig
Verpflichtungen beim Spielerschutz wird nicht nachgekommen
Finanzminister handelt grob fahrlässig (Foto: bmf.gv.at) |
Wels (pts013/22.09.2021/10:30) Der Finanzminister gibt öffentlich betreffend Glücksspiel-Statements ab, wenn ein gezielter Schlag gegen illegales Glücksspiel erfolgte. Dabei gibt es genügend andere Bereiche, bei denen der Finanzminister offensichtlich untätig bleibt.
Schwer mangelhafter Spielerschutz bei konzessionierten Betreibern
Bei legalen Anbietern von Glücksspiel gibt es unzählige Beispiele, dass der Spielerschutz dort bis heute mehr als Feigenblatt, anstatt als Schutzmaßnahme gehandhabt wird. Stark auffällige und spielsüchtige Personen werden dort eher in ihrer Sucht befeuert und nicht gebremst. Besuchsbeschränkungen und Sperren passieren häufig nicht oder erst viel zu spät. Menschen mit laufenden Insolvenz- oder Sanierungsverfahren können bei einzelnen Betreibern weiterhin spielen. Selbstsperren funktionieren nicht ordentlich, da Gäste vom Personal überredet werden sollen, sich nicht zu sperren.
Der Spielerschutz bei den legalen Betreibern liegt im Argen. Ein deutliches Bild bekommt man auch dann, wenn man in die Beratungsstellen in Österreich hineinhören würde. Das Bekämpfen von illegalem Glücksspiel ist gut, hat aber in der Realität entgegen der Aussagen von Blümel nicht viel mit Spielerschutz zu tun, sondern dient viel mehr den Besucherstrom zu legalen Betreibern umzulenken und somit einem steuerlichen Optimieren der Einnahmen durch den Staat.
"Von einem funktionierenden Spielerschutz-Mechanismus kann man in Österreich beim besten Willen nicht sprechen", so Christoph Holubar von der Spielerhilfe.
Fehlender Fokus bei illegalen Online-Betreibern
Beim illegalen stationären Glücksspiel wird weiter hart durchgegriffen. Bei den illegalen Online-Betreibern mit Lizenz aus dem Ausland, etwa Malta, bleibt der Staat jedoch offensichtlich untätig. Seit vielen Jahren bieten diese Betreiber großflächig verbotenes Glücksspiel in Österreich an. Vom Finanzministerium wollte die Spielerhilfe etwa erfragen, wieviele Verwaltungsstrafverfahren von Seiten des Finanzministeriums bis heute gegen diese Betreiber eingeleitet wurden. Doch trotz mehrfacher Anfragen beim Ministerium hüllt man sich dort in Schweigen. Bis heute gibt es keine Rückmeldung dazu.
Finanzminister Blümel nicht ansprechbar
Entgegen eines kürzlichen Presseberichtes, wonach Gernot Blümel es als seine Aufgabe sieht ansprechbar zu sein, war es trotz intensivster Bemühungen der Spielerhilfe bis heute nicht möglich einen Termin oder Gespräch mit ihm zu vereinbaren: https://www.derstandard.at/story/2000128474568/finanzminister-bluemel-ich-sehe-es-als-meine-aufgabe-ansprechbar-zu
Auch die Stabsstelle für Spielerschutz im Finanzministerium lehnte einen Termin zum Aufzeigen konkreter Fälle ab. Ein ernst gemeintes Interesse an Spielerschutz konnte die Spielerhilfe im Ministerium nicht vorfinden.
"Blümel ist offenbar im Bereich Glücksspiel nicht ansprechbar, oder will es schlicht nicht sein. Seine Untätigkeit im Bereich Spielerschutz - besonders auch bei den illegalen Online-Betreibern - ist unserer Meinung nach grob fahrlässig. Zur Auflage für das Glücksspielmonopol gehört es, dass Spielerschutz gewährleistet sein muss. Doch dieser ist in Österreich entweder schwer mangelhaft oder wie bei den illegalen Online-Betreibern einfach schlicht durch den Staat nicht gewährleistet. Dieses Verhalten müsste im Grunde das Glücksspiel-Monopol in Frage stellen", so Holubar abschließend.
(Ende)Aussender: | Verein "Spielerhilfe" |
Ansprechpartner: | Verein Spielerhilfe |
Tel.: | +43 664 99125509 |
E-Mail: | presse@spielerhilfe.at |
Website: | www.spielerhilfe.at |