pts19980923008 Medien/Kommunikation, Technologie/Digitalisierung

E-Mailprotokoll als Beweis bei Strafverfahren anerkannt

Telebox von DATAKOM AUSTRIA garantiert für Echtheit von E-Mails


Wien (pts008/23.09.1998/09:00) Die Wiener Magistratsabteilung 67 hat ein Verwaltungsverfahren wegen Übertretung des Parkometergesetzes eingestellt, nachdem der beschuldige Autobesitzer anhand eines E-Mailprotokolls nachweisen konnte, daß er zum besagten Zeitpunkt gar nicht vor Ort war. Der Autobesitzer konnte durch seinen laufenden E-Mailverkehr über die Telebox Austria (TBXA) glaubhaft machen, daß er zum angegebenen Zeitpunkt in seinem Büro war. Das Maillog des Telebox-Betreibers Datakom Austria wurde damit als Beweis im Verwaltungstrafverfahren anerkannt.

Da er permanent Mails über die Telebox Austria (TBXA) sendet und empfängt, ließ sich der IT-Consulter Dipl.Ing. Dieter Zoubek von der DATAKOM AUSTRIA ein Mailprotokoll für den entsprechenden Tag erstellen und dessen Echtheit bestätigen, bevor er das Schriftstück zur Untermauerung seiner Berufung an die Strafbehörde sandte. Nun wurde der Berufung stattgegeben. Zahl: MA 67-PA-521173/8/8 vom 18.8.1998.

Nach Angaben der zuständigen Behörde kann es (selten aber doch) vorkommen, daß ein Autobesitzer aufgrund eines Schreibfehlers fälschlicherweise wegen Verstoßes gegen das Parkometergesetz geahndet werden. Dipl.-Ing. Dieter Zoubek, IMD GesmbH, Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Telekommunikationsdienste, Thymiangasse 1, 2353 Guntramsdorf, Tel.: (02236) 537 57-0, Fax: 537 59, E-Mail: Dieter.Zoubek@imd.at

Hintergrund: Zoubek verwendet überwiegend nicht Internet-Mail, sondern das (proprietäre) Business-Mail-System TELEBOX AUSTRIA der Datakom. Dort gibt es neben Business-Funktionen wie Lesebestätigung (deshalb nützen auch viele Rechtsanwälte die Telebox) eine Funktion, mit der jeder Anwender Prokolle des gesamten eigenen Mailverkehrs einsehen kann. Bei seiner Eingabe an die MA67 verwies er darauf, daß die Datakom-Mitarbeiter, die für die Mailfunktionen verantwortlich sind, auf das Fernmeldegesetz vereidigt sind. Daraus schloß die MA67 offensichtlich, daß das übersandte Mail-Log als Beweisstück anerkannt werden konnte.

Information: Gustav Soucek, Datakom Austria GmbH, Wiedner Hauptstraße 73, 1040 Wien, Tel. 01/50145-356, Fax DW 319, E-Mail: gustav.soucek@datakom.at, Internet: http://www.datakom.at

(Ende)
Aussender: Telekom Austria
Ansprechpartner: Gustav Soucek
Tel.: 01/50145-356
E-Mail: gustav.soucek@datakom.at
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