Miracle: Anzeige wegen betrügerischem Konkurs
Ehemalige Aktionäre erstatten Anzeige gegen unbekannt
Langenthal (pte052/05.03.2001/15:50) Der Konkurs des Langenthaler Softwareunternehmens Miracle hat ein Nachspiel. Ehemalige Aktionäre haben bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Strafanzeige wegen betrügerischem Konkurs, Insidervergehen und Gläubigerbevorzugung erstattet. Um die Anzeige gerichtlich verfolgen zu können, müsste erst noch geprüft werden, ob die Voraussetzungen der Strafbarkeit vorliegen, so Jürg Zingle, Geschäftsleiter des Untersuchungsrichteramtes Bern-Mittelland, auf Anfrage von pressetext.schweiz.
Prinzipiell erfordere eine Strafanzeige ein Konkursverfahren über die alte Miracle oder einen gerichtlich genehmigten Nachlassvertrag. Beides liege seines Wissens nach nicht vor. Die Anzeige wurde vorerst gegen unbekannt erstattet. Ob die New Miracle http://www.miracle.ch , welche auf der Konkursmasse der alten Miracle errichtet wurde (siehe pressetext.schweiz: http://www.pressetext.ch/show.pl.cgi?pta=010226004 ) haftbar sei, wurde von Zingle verneint. Bei der Klage gehe es um Personen, die hinter dem Unternehmen stehen. Peter Fehlmann, Geschäftsführer von New Miracle, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Die Miracle Group, die im Oktober 2000 ihren Betriebeingestellt hatte, hat im November 2000 der neuen Gesellschaft für 2,15 Mio. Franken die Software- und Namensrechte verkauft. Das neue Unternehmen ist von der alten Miracle Holding AG völlig unabhängig. Als Sachverwalterin der alten Miracle fungiert die Berner Transliq http://www.transliq.ch . Das Amtsgericht Aarwangen hatte Miracle eine Nachlassstundung bewilligt, mit Hilfe derer das Unternehmen bis 13. Mai 2001 Zeit hat, sich mit seinen Gläubigern zu arrangieren. Die Klage wirft nun ein völlig neues Licht auf die Angelegenheit.
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