Gewerbeverein & VÖTB: Die Ein-Wort-Regierungserklärung: Pfuschbekämpfung
Wer die Schattenwirtschaft eindämmt, deckt alle Wirtschaftsfelder ab
Wien (pts001/21.10.2002/09:08) Bei der Jahreshauptversammlung des mit dem Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) kooperierenden Verbandes Österreichischer Stuckateur- und Trockenbauunternehmungen (VÖTB) stellte der Linzer Uni-Professor Friedrich Schneider deutlich dar, dass Österreich mit der nach Dänemark und Frankreich seit 1989 am dramatischesten gestiegenen Schattenwirtschaft konfrontiert ist. Immerhin 10,6 Prozent des BIP - also etwa 22 Milliarden Euro - laufen bereits über diese "Parallelwirtschaft" - Österreichs boomendsten Wirtschaftszweig.
VÖTB und ÖGV stellen einhellig fest, dass eine massive Eindämmung der Schattenwirtschaft fast alle wirtschaftlichen Probleme des Landes tiefgreifend lösen helfen würde.
Wer "pfuscht" zahlt keine Steuern, keine Sozialversicherung, nutzt aber die daraus finanzierte Infrastruktur. Bei einer Abgabenquote von an die fünfzig Prozent werden die öffentlichen Haushalte somit um 11 Milliarden Euro reicher! Bei einem Budget von 2002 58 Milliarden Euro wäre der Pfuschprofit im Idealfall somit an die 20 Prozent des Budgets, eine Zahl, die natürlich nie erreicht werden kann.
VÖTB und ÖGV sehen mit großer Besorgnis, dass alle Systeme des Staates durch die Schattenwirtschaft schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Darüberhinaus werden aber für den seriös arbeitenden Wirtschaftsbetrieb massive Wettbewerbsverzerrungen spürbar, da ja der Pfuscher um etwa 40 Prozent billigere Preise verrechnet, die er bei den Abgaben spart.
Es muss daher das primäre Ziel jeder künftigen Bundesregierung sein, die Bekämpfung der Schattenwirtschaft ins Zentrum ihrer Regierungserklärung zu stellen.
Gerade der VÖTB, der bei seiner Hauptversammlung an 13 zertifizierte Betriebe erstmalig ein Gütesiegel für hervorragende Arbeiten seiner Mitgliedsunternehmen verlieh, prüft vor dessen Vergabe durch Auskunftseinholung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dass der jeweilige Prüfsiegelwerber weder wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern verurteilt ist, noch dass ein entsprechendes Verfahren gegen ihn läuft. In keinem der zu zertifizierenden Betriebe war dies der Fall!
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