pts20030121047 in Business

AUVA: Entgeltfortzahlung neu für Betriebe mit weniger als 51 Mitarbeitern

Die wichtigsten Schritte zum Zuschuss nach Arbeits- und Privatunfällen


Wien (pts047/21.01.2003/18:34) Seit Mitte Dezember erhalten alle Dienstgeber mit Betrieben mit weniger als 51 Mitarbeitern (auch von Lehrlingen und geringfügig Beschäftigten) einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung sowohl nach Arbeits- als auch nach Privatunfällen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für längstens 42 Kalendertage. Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland ist die AUVA Landesstelle Wien mit ihren Außenstellen in St. Pölten und Oberwart zuständig.

Die Voraussetzungen:
Der Dienstnehmer ist bei der AUVA versichert,
hatte den Unfall nach dem 30. September 2002,
die Arbeitsverhinderung dauerte länger als drei aufeinander folgende Tage und
das Entgelt wurde fortgezahlt.

Für den Betrieb gelten folgende Bedingungen:
Ein Antrag ist zu stellen und
der Betrieb hat im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 50 Arbeitnehmer.

Der Zuschuss ist bei der AUVA Landesstelle Wien oder ihren Außenstellen St. Pölten bzw. Oberwart zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszuschusses gestellt werden. Die erstmalige Auszahlung für das vierte Quartal 2002 erfolgt spätestens am 31. Januar 2003.

Die AUVA hat eine eigene Seite in ihrem Internet-Portal zum Thema Entgeltfortzahlung eingerichtet: www.efz.auva.net. Sie enthält ein Antragsformular und weiterführende Informationen. Das Formular kann direkt am Computer ausgefüllt werden. Der Ausdruck ist firmenmäßig zu zeichnen und an die zuständige Landes- bzw. Außenstelle der AUVA im Bundesland postalisch oder per Fax zu übermitteln.

Der Antrag muss enthalten:
Name, Adresse des Arbeitgebers und des Betriebes, Dienstgeber-Nummer;
Name, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des Verunfallten;
Glaubhafte Begründung der unfallbedingten Arbeitsverhinderung;
Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung sowie Rechtsgrundlage dafür;
Angabe, ob das Arbeitsjahr das Kalenderjahr ist.

Bei wechselnder Mitarbeiteranzahl können alle Unternehmer ansuchen, die in ihrem Betrieb im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 50 Arbeitskräfte beschäftigen; an maximal 30 Tagen dürfen es nicht mehr als 75 Dienstnehmer sein.

Die Anzahl von 50 Dienstnehmern kann überschritten werden, weil der Betrieb bis zu drei Lehrlinge oder begünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt.

Für Betriebe, die vorwiegend der Ausbildung Jugendlicher oder der Beschäftigung Behinderter dienen, wie Lehrwerkstätten oder integrative Betriebe, gilt diese Höchstgrenze der Mitarbeiterzahl nicht.

Die AUVA hat das Recht, zu Unrecht geleistete Zuschüsse vom Dienstgeber zurückzufordern. Das Recht auf Rückforderung verjährt binnen zwei Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem der AUVA bekannt geworden ist, dass der Zuschuss zu Unrecht geleistet wurde. Die AUVA kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände, zum Beispiel der wirtschaftlichen Verhältnisse, auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten oder die Rückzahlung in Teilbeträgen zulassen.

Die Zuschüsse werden innerhalb eines Monats nach Ende jenes Quartals, in dem der Antrag gestellt wurde, ausbezahlt.

"Rund 100 Millionen Euro an Unfallversicherungsbeiträgen der Wirtschaft werden durch diese neue Regelung pro Jahr an die zuschussberechtigten Unternehmen rückgeführt. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, um die Wirtschaftskraft dieser Unternehmen zu stärken", betont KR Helmut Klomfar, Obmann der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.

AUVA-Adressen, Ansprechpartner und EFZ-Faxnummern für anspruchsberechtigte Unternehmen in Wien, Niederösterreich und Burgenland:

Burgenland: Außenstelle Oberwart, 7400 Oberwart, Hauptplatz 11, Franz Szaffich, Telefon: 03352/353 56-200, Fax: 03352/353 56-606, E-Mail: efz.oberwart@auva.sozvers.at

Niederösterreich: Außenstelle St. Pölten, 3109 St. Pölten, Wiener Straße 54, Peter Winkler, Tel: 02742/258 950-200, Fax: 02742/258 950-606, efz.stpoelten@auva.sozvers.at

Wien: Landesstelle Wien, 1203 Wien, Webergasse 4, Peter Müller 01/33 133-3750, Fax:01/33 133-484, efz.wien@auva.sozvers.at

(Ende)
Aussender: AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Ansprechpartner: Gabriela Würth, GWK
Tel.: 02242 38300, 0676 33 24 879
E-Mail: gabriela.wuerth.gwk@utanet.at
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