pts20030128046 Technologie/Digitalisierung, Unternehmen/Wirtschaft

Vorgangsweise bei der Kündigung von Profinet war rechtskonform


Wien (pts046/28.01.2003/16:33) In einem vor wenigen Tagen ergangenen Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) als Kartellobergericht wird festgestellt, dass es der Telekom Austria nicht zuzumuten ist, bei Zahlungsverzug über Gebühr die Leistungen weiter zu erbringen. Ein alternativer Betreiber hatte in diesem Verfahren vorgebracht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Austria missbräuchlich seien. Der OGH gab dem alternativen Betreiber nicht recht sondern bestätigte die AGB und die Vorgangsweise der Telekom Austria.

In der Argumentation der ISPA (Verband der Internetservicebetreiber) vermisst die Telekom Austria die klare Problemlösung. Kündigungen von Verträgen mit alternativen Betreibern liegt genau ein Problem zu Grunde, nämlich die Frage der Ausfallshaftung. Bei Zahlungsunfähigkeit steigt bei weiterer Netzverbindung das Risiko von nichteinbringlichen Forderungen täglich. Für die Telekom Austria ist dieses Risiko nicht zumutbar, wenn selbst Banken durch Bankgarantien die Haftung nicht übernehmen. Sollte vielleicht die ISPA bereit sein, hier eine Ausfallshaftung für ihre Mitglieder zu übernehmen, so wäre das Problem sofort gelöst.

Ebenfalls ist für die Telekom Austria, die von der ISPA geäußerte bessere Ablaufregelung unverständlich, da die geforderten Punkte in den Verträgen bereits alle erfüllt werden. Allgemein ist festzustellen, dass die in den Verträgen geregelte Vorgangsweise bei der Kündigung über den üblichen kaufmännischen Handlungsspielraum zu Gunsten der alternativen Betreiber hinaus geht.

(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Ansprechpartner: Martin Bredl
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