pts20030415043 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Leistungserbringung erfordert Beiträge

Ende April ist erste Quartalszahlung für Bauern-Sozialversicherung fällig


Wien (pts043/15.04.2003/15:45) Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hat nicht nur für die Leistungen in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung zu sorgen, sondern ist natürlich auch für die Einhebung der Pflichtbeiträge zuständig. Gerade jetzt ist dies ein aktuelles Thema für die bäuerliche Bevölkerung, denn die erste Quartalszahlung des Jahres 2003 ist am 30. April fällig.

Die Beitragsvorschreibung der SVB erfolgt vierteljährlich im Nachhinein und so werden zum Beispiel die Beiträge für die Monate Jänner, Februar und März, Anfang April vorgeschrieben. Werden die Beiträge nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit entrichtet, erfolgt eine Mahnung. Bleibt auch diese Mahnung erfolglos, wird ein Beitragszuschlag von 5 Prozent des eingemahnten Beitrages verhängt. Werden die Beiträge dann immer noch nicht bezahlt, muss die SVB diese samt Zuschlag und Nebengebühren durch gerichtliche Exekution hereinbringen. Dazu SVB-Obmann Karl Donabauer: "Wir haben keine gesetzliche Grundlage Beitragsschulden zu erlassen. In begründeten Ausnahmefällen kann dem Versicherten aber Ratenzahlung oder Stundung gewährt werden."

"Beitragsschulden verursachen also Unannehmlichkeiten und erhebliche Mehrkosten. Noch dazu kann die verspätete Beitragsentrichtung in der Pensionsversicherung Nachteile bringen, wenn man einmal Leistungen beansprucht", so eine Expertenmeinung aus der Wiener Zentrale der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Obmann Donabauer abschließend mit einem guten Rat: "Bei wirklichen Zahlungsschwierigkeiten ist es vernünftiger, sich rechtzeitig mit dem zuständigen SVB-Regionalbüro in Verbindung zu setzen als einfach auf den Gerichtsvollzieher zu warten".

Weitere Infos zu Themen der bäuerlichen Sozialversicherung unter: http://www.svb.at

Rückfragehinweis:
Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Ghegastraße 1, 1031 Wien

Dr. Georg Schwarz
Tel.: (01) 79706-2201

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