Verordnung zur mobilen Rufnummernportierung enthält keine Kostentransparenz
mobilkom austria warnt vor mangelnder Transparenz für Konsumenten
Wien (pts005/20.08.2003/09:55) Mobile Rufnummern-Mitnahme: zu wenig Information, welche Kosten bei der Portierung tatsächlich entstehen und welche Bonifikationen verloren gehen - Gefahr der Schuldenfalle ist durch die vorliegende Verordnung weiterhin gegeben
Das heute in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz wird es für Konsumenten möglich machen, ihre Handynummer beim Wechsel eines Betreibers mitzunehmen. mobilkom austria begrüßt die rasche Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Gesetz und die Geschwindigkeit, mit der nun an den juristischen Eckpfeilern für die mobile Rufnummern-Mitnahme (MNP) gearbeitet wird. Mittlerweile wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ein Lösungs-Vorschlag vorgelegt, an dessen Evaluierung die Netzbetreiber arbeiten.
Dieser am vergangenen Donnerstag zur Begutachtung ausgesendete Ministerial-Entwurf zur Verordnung enthält allerdings keine Kostentransparenz für den Kunden. Dipl.-Ing. Dr. Boris Nemsic, Generaldirektor mobilkom austria, sieht die Gefahr der Schuldenfalle durch Nummern-Portierung im vorliegenden MNP-Entwurf nicht gebannt: "Als Geschäftsführer des österreichischen Marktführers in der Mobilkommunikation und damit als Partner der gesamten Handy-Kunden-Gruppe warne ich vor dieser äußerst mangelhaften Form der Informationsvermittlung an den Konsumenten."
In der MNP-Verordnung sind die Details der so genannten Mitnahme der mobilen Rufnummer für Konsumenten und Betreiber festgelegt. Die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gestellte Forderung nach "ausreichender Information des Konsumenten" ist im vorliegenden Entwurf allerdings nicht erfüllt. Im MNP-Entwurf heißt es wörtlich, dass der Kunde eine "Bestätigung" abgeben muss, "dass er über seine aktuelle vertragliche Situation beim abgebenden Mobil-Telefondienstebetreiber informiert ist". Tatsächlich erhält er jedoch keinerlei Information über die Gesamtkosten seiner Rufnummern-Mitnahme zum "neuen" Betreiber. "Das können Hunderte von Euros sein, die der Kunde entweder noch dem ehemaligen Betreiber schuldet - oder, im umgekehrten Fall, die ihm in Form von Bonifikationen verloren gehen. Die Kunden werden dadurch maßgeblich verunsichert und verärgert - ein Schaden für die gesamte Branche entsteht", so Boris Nemsic.
Problemgebiet: Kündigung während der Mindestlaufzeit
Die größte Falle, in die ein Kunde bei der mobilen Rufnummernmitnahme tappen kann, ist eine Kündigung während seiner Mindestlaufzeit. In diesem Fall hätte der Kunde zwei Verträge zu erfüllen und zu bezahlen: die Grundgebühr des neuen Betreibers und jene des bisherigen Anbieters bis zum Auslaufen der Vertragszeit.
Um dieses Risiko für den Kunden nicht nur zu minimieren sondern komplett auszuschließen, könnte für Österreich die gleiche Regelung wie in Deutschland eingeführt werden, nämlich die Portierung erst zum Ende eines bestehenden Vertrages.
Offen für Gespräche zur MNP-Verordnung
Die bis 15. September anberaumte Begutachtungsfrist sieht mobilkom austria als Zeit, sich intensiv mit Fragen des Konsumentenschutzes sowie der Wettbewerbsgestaltung auseinander zu setzen. Nemsic: "Wir stehen in dieser Phase und darüber hinaus für Gespräche zu einer MNP-Marktlösung, die von allen Betreibern getragen werden kann und die die Kosten für den Markt vernünftig gestaltet, jederzeit zur Verfügung. Am Ende dieser Diskussionen sollte eine rasch umsetzbare MNP-Lösung stehen, mit der vor allem die KundInnen zufrieden sind."
(Ende)Aussender: | mobilkom austria |
Ansprechpartner: | Mag. Elisabeth Mattes |
Tel.: | +43 664 331 27 30 |
E-Mail: | presse@mobilkom.at |