pts20041119015 in Business

Nach Rekordsturm im Osten: Generali informiert über Versicherungsschutz


Wien (pts015/19.11.2004/11:00)

  • Für Sturmschäden haften Kfz-Kasko-, Haushalts- und Gebäudeversicherungen
  • Besitzer sind zur regelmäßigen Kontrolle von Bauteilen verpflichtet
  • Generali-Experten empfehlen: Schaden bestmöglich dokumentieren und umgehend melden

    "Schäden am Eigentum, die Herbststürme mit einer Windgeschwindigkeit von knapp 120 Stundenkilometern anrichten, sind von der Kfz-Kasko-, Haushalts- und Gebäudeversicherung gedeckt", informiert Dr. Erik Eybl, Schadenchef der Generali Versicherung, der größten Schaden-/Unfallversicherung in Österreich.

    Über Sturmschäden entscheidet in erster Linie die Höhe der Windgeschwindigkeit. Nach den Bedingungen der Versicherer ist es prinzipiell ab einer Windgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern stürmisch. So werden ab dieser Windgeschwindigkeit Schäden am Auto ersetzt, sofern der Betroffene eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat. Vorteil für Vollkasko-Versicherte: Ihre Schäden durch Sturm sind immer, unabhängig von der Windstärke, gedeckt.

    In der Haushaltsversicherung: Glas nicht automatisch mitversichert
    Ebenso wie in der Kasko-Versicherung ist auch in der Haushaltsversicherung das Sturmrisiko immer eingeschlossen. Auch hier wird beschädigtes Eigentum in der Wohnung ab einer Windstärke von 60 km/h ersetzt. Für Gegenstände im Freien gibt es individuelle Vereinbarungen, die aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag zu entnehmen sind. Glasbruch ist in den Haushaltsversicherungen nicht automatisch gedeckt. Eine ausdrückliche Mitversicherung von Glasschäden ist laut Generali-Schadenexperten Eybl sinnvoll.

    In der Gebäudeversicherung müssen Sturmschäden ausdrücklich versichert werden. Dafür ersetzt die Versicherung auch jene Schäden an den Gebäuden, die durch "Gegenstände der Außenwelt" - zum Beispiel durch herabfallende Äste - verursacht werden. Auch in der Gebäudeversicherung empfiehlt sich, Glasbruch zusätzlich miteinzuschließen.

    Bei Schäden an Dritt-Eigentum: Mitverschulden durch Besitzer möglich
    Herabfallende Dachziegel oder Äste können ebenso wie umfallende Bäume, Werbetafeln oder Baugerüste große Schäden anrichten. In diesen Fällen muss der Besitzer beweisen, dass ihn kein Verschulden durch mangelhafte Instandhaltung oder Anbringung trifft und dass er alle notwenigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. "Die regelmäßige Kontrolle der Bauteile wird leider immer wieder vernachlässigt. Und hier steckt der Teufel meist im Detail", so Eybl. Besonders bei Blechdächern können bereits kleine Mängel dazu führen, dass sich das gesamte Dach aufrollt. Bei beweglichen Gebäudeteilen, z.B. Markisen, empfiehlt sich die Steuerung des Motors durch einen Windmesser, der ab einer gewissen Windgeschwindigkeit die Markise selbständig einrollt.

    Schäden durch umfallende geparkte Mopeds oder Motorräder setzen ebenso ein Verschulden der Besitzer der einspurigen Kfz voraus. In diesen Fällen muss jedoch der Geschädigte dem Besitzer ein Verschulden nachweisen, um seinen Schaden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des schuldtragenden Moped- bzw. Motorrad-Eigentümers ersetzt zu bekommen.

    Was tun bei Schäden?
    Eybl empfiehlt allen Geschädigten, seinen Schaden bestmöglich zu dokumentieren. Genaue Adressen- und Datums-/ Zeitangabe sind unbedingt erforderlich. Allfällige Zeugen sollten um Namen und Adressen ersucht werden; auch Fotos sind für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nützlich. Sowohl der Hauseigentümer als auch der Geschädigte sollte so rasch wie möglich bei der Versicherung eine Schadenmeldung erstatten. Diese kann bei der Generali Versicherung auch über Internet erfolgen ( http://www.generali.at ). Eine Schadenbesichtigung kann ebenso über das Netz angefordert werden.

    Die Generali Versicherung ist mit einem Marktanteil von rund 20 Prozent Österreichs größter Schaden/Unfallversicherer.

    Background:
    Die Generali Gruppe ist einer der führenden Finanzdienstleister in Österreich. Zur Gruppe zählen in Österreich unter dem Dach der börsennotierten Generali Holding Vienna AG u.a. die Generali Versicherung AG, die Europäische Reiseversicherung AG, die Generali Bank AG, die 3 Banken-Generali Investment-Ges.m.b.H. und die Bonus Mitarbeitervorsorgekassen AG. Mit einem Marktanteil von 14,5 % zählt die Generali zu den drei Top-Playern auf dem österreichischen Versicherungsmarkt.
    Internet: http://www.generali.at

    (Ende)
    Aussender: Generali Holding Vienna AG
    Ansprechpartner: Mag. Christine Rohrer
    Tel.: +43 (0)1 534 01-2446
    E-Mail: christine.rohrer@generali.at
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