Krankenkasse bezahlt weiterhin die Allergieimpfung
Linz (pts012/24.11.2004/10:23) 40.000 Patienten können aufatmen. Therapiekosten werden auch nach Neuregelung des Leistungssystems der Sozialversicherungen übernommen.
Ab 1. Jänner 2005 gilt in Österreich ein neues System, das die Übernahme von Arzneimittelkosten durch die Krankenkassen regelt. Das sogenannte Heilmittel-Boxensystem bestimmt, welche Medikamente weiterhin auf Krankenschein erhältlich sind und welche vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Die Mitte Oktober veröffentlichte Liste mit Medikamenten, die auch ab Anfang nächsten Jahres noch auf Krankenkassenrezept zu beziehen sind, verursachte in Fachkreisen einige Verwirrung und Verunsicherung. Denn viele wichtige Arzneien fanden vorerst keine Berücksichtigung mehr. Darunter auch die Allergenextrakte für die Spezifische Immuntherapie (SIT). Jetzt gibt es für die betroffenen Allergie-Patienten aber Entwarnung: Die Kosten für die nach wie vor chefarztpflichtige Allergieimpfung werden lt. Aussage vom Hauptverband auch weiterhin von den Krankenkassen übernommen.
Im Zuge der Neugestaltung des Leistungskatalogs der Sozialversicherungen wurde Mitte Oktober vom Gesundheitsministerium das sogenannte Heilmittel-Boxensystem beschlossen. Nach diesem System wird ab 1.1.2005 geregelt, welche Arzneien weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden und für welche der Patient selbst aufkommen muss. Das Ziel dieser Maßnahme war eine Eindämmung der stark steigenden Arzneimittelkosten. Für Aufregung in Ärztekreisen sorgte dabei, dass viele wichtige Medikamente in Zukunft nicht mehr auf Krankenkassenrezept erhältlich sein werden und davon zehntausende Patienten betroffen sind.
Auch jene 40.000 Patienten, die sich in Österreich derzeit einer Allergieimpfung unterziehen, mussten kurzzeitig befürchten, dass sie ab nächstem Jahr selbst für ihre Therapie aufkommen müssen.
Kausale Allergietherapie auch weiterhin auf Krankenschein
Jetzt wurde jedoch vom Hauptverband der Sozialversicherungen klargestellt: Die Allergieimpfung kann auch weiterhin von den Chefärzten genehmigt werden und bleibt somit für die Patienten kostenfrei. Voraussetzung für die Genehmigung durch den Chefarzt ist eine genaue Allergiediagnose durch den behandelnden Arzt. Außerdem ist die Allergieimpfung nur dann zu verschreiben, wenn mit symptomlindernden Medikamenten (Antihistaminika) keine ausreichende und dauerhafte Besserung erzielt werden kann.
Der Grund, warum die Präparate zur Immuntherapie nicht in das neue Boxensystem aufgenommen worden sind, liegt lt. Hauptverband daran, dass nur Fertigarzneimittel berücksichtigt wurden. Die für jeden Patienten individuell hergestellten Allergieimpfstoffe zur Spezifischen Immuntherapie (SIT) fallen nicht unter diese Kategorie und sind daher einem speziellen Zulassungsverfahren unterzogen, das auch weiterhin eine individuelle Bewilligung durch den Chefarzt vorsieht.
Allergieimpfung aus medizinischer UND ökonomischer Sicht empfehlenswert
Die Spezifische Immuntherapie ist - als einzige kausal wirkende Therapieform - aus der modernen Allergietherapie nicht mehr wegzudenken. "Viele Allergiker können aufgrund ihrer schweren Symptomatik nur unzureichend mit Antihistaminika-Präparaten behandelt werden. Die SIT wird in solchen Fällen sehr erfolgreich angewandt und ist eine seit vielen Jahren weltweit eingesetzte Therapie, die von der WHO ausdrücklich empfohlen wird", so der Experte Univ. Prof. Dr. Reinhart Jarisch, Vorstand des Komitees für klinische Allergologie der ÖGAI (Österr. Gesellschaft für Allergologie und Immunologie).
Dass die Allergieimpfung auch aus ökonomischer Sicht empfehlenswert ist, zeigt eine Studie der Forschungsstelle für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung an der Universität Hannover.
Mit dem Ziel einer ökonomischen Bewertung wurden die Behandlungskosten von 177 Patienten in der lungenfachärztlichen oder hausärztlichen Praxis über drei Jahre hinweg erfasst. 102 Patienten hatten eine spezifische Immuntherapie gerade beendet. Die 75 Patienten der Kontroll-Gruppe hatten trotz Indikation eine Immuntherapie abgelehnt.
Halbierung der Therapiekosten möglich
Sowohl Arzneimittelkosten als auch ambulante Behandlungskosten konnten durch die spezifische Immuntherapie um ca. die Hälfte gesenkt werden. Die Gesamtkosten der Behandlung über den Beobachtungszeitraum von drei Jahren wurden durch die SIT von EUR 1.179,15 auf EUR 569,57 sogar mehr als halbiert. Insbesondere die Reduktion des Verbrauches an symptomlindernden Medikamenten trug zu der Einsparung von 51,7 Prozent der Behandlungskosten bei.
Relevante Einsparungen zeigten sich auch bei den indirekten Kosten. In der SIT-Gruppe fielen im Beobachtungszeitraum durchschnittlich nur 0,5 Krankenstandstage bei den Berufstätigen an (in der Kontrollgruppe 5,4 Tagen). Die indirekten Kosten der Erkrankung pro berufstätigen Patienten betrugen EUR 46,20 in der SIT-Gruppe und EUR 356,40 in der Gruppe ohne kausale Behandlung.
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