pts20041130057 Politik/Recht, Auto/Verkehr

Gewerbeverein: Beim Dienstauto gibt's eine Bewusstseinsspaltung der Finanzer!

Angemessenheit bei Politikern mehr als doppelt so hoch, wie bei Normalbürgern!


Wien (pts057/30.11.2004/21:30) Obwohl ein unabhängiger Finanzsenat (UFS) - nicht gerade Laien - entschied, dass die Angemessenheitsobergrenze für die Anschaffung von Dienstwagen von den seit 1986! geltenden 467.000.- öS (nach EUR-Einführung auf 34.000 gerundet) auf indexbereinigte 520.000 öS (Streitjahr 1999; 37.790 EUR) anzuheben sei, ist man im Finanzministerium anderer Meinung.

Das BMF kann sich der Ansicht des UFS nicht anschließen. Aus Finanzersicht sind für alle Veranlagungsjahre von 1989? bis 2004 34.000 EUR anzusetzen. Man beruft sich dabei auf den § 20 des Einkommensteuergesetzes, wonach "betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren", nur steuerlich anerkannt werden, "als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht unangemessen hoch sind." Und im Übrigen - so das BMF - sind die "jeweiligen Werte jeweils längerfristig angelegte Oberwerte". Als ob sich die Preise für Pkws über Jahrzehnte hinweg nicht geändert haben!

Einsichtsvoll zeigt man sich allerdings, in dem das BMF all so gleich einen Entwurf einer Pkw-Angemessenheitsverordnung gültig ab 1.1.2005 nachschiebt. Ab diesem Kalenderjahr wird die Angemessenheitsobergrenze mit 40.000 EUR festgelegt.

Nun hat ja die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) soeben 40 Regierungs-Dienstwagen geordert. Neupreis 72.520.- EUR. Dass der Preis niedriger ausfiel, liegt auf der Hand und ist nicht dem besonderen Verhandlungsgeschick der BBGler zuzuschreiben:

+ Kfz-Flotten werden nun einmal stärker rabattiert und

+ welcher Luxusauto-Lieferant lässt sich den Werbewert entgehen, wenn aus seinem Fabrikat ein gebräunter Regierungs-Beau aussteigt? Nur ein auf dem Autodach sitzender nackter Karl Lagerfeld hätte einen noch höheren!

Geht man nun davon aus, dass die Regierungslimousinen einen wahren Wert von 72.520.- EUR haben, dem gemeinen Volk aber nur Dienstautos um 34.000 und ab 2005 40.000 EUR zugestanden werden, dann verstößt dies gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz: Was für Regierungsmitglieder - haben wir wirklich vierzig oder bekommen wir noch so viele? - gilt, nämlich ein enorm höheres Maß an Angemessenheit, gilt für beruflich reisende Normalbürger nicht: Denn wie heißt es im EStG so schön: "Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren", sind nur dann steuerlich anzuerkennen, "als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht unangemessen hoch sind."

Dann mögen die Regierungsmitglieder 2004 ihre 38.520.- und ab 2005 ihre 32.520.- EUR unangemessen höheren Aufwendungen aus ihrer Privatschatulle nach- oder -versteuern!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
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