Stuckateure und Trockenausbauer fordern fairen Wettbewerb!
M E M O R A N D U M
Wien (pts039/15.03.2006/22:07) Der mit dem Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) kooperierende Verband Österreichischer Stuckateure und Trockenausbauunternehmungen (VÖTB) bekennt sich zum EU-Binnenmarkt, ausdrücklich zu den dafür notwendigen Freizügigkeiten und dabei insbesondere auch zur Dienstleistungsfreiheit!
Er fordert allerdings in einem Binnenmarkt faire - somit gleiche - Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer. Wohl wissend, dass dies bei den länderspezifisch unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nicht gegeben ist.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen sind derzeit durch folgende Sachverhalte gegeben:
1) Durch die Vergabe von Gewerbeberechtigungen für Teilgewerbe wird einer Scheinselbständigkeit freie Bahn gegeben, die den Arbeitskräften nicht nur die Umgehung von Beschäftigungsbewilligungen ermöglicht sondern auch Arbeiten zu Dumpingpreisen und jedenfalls ohne Abfuhr von SV-Beiträgen, zumeist auch ohne Steuerleistung auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nach sich zieht.
2) Durch die Bündelung (Clustern) dieser teilweise nicht fachlich qualifizierten und oft der deutschen Sprache nicht mächtigen "Ein-Mann" Unternehmen erfolgt eine weitere Wettbewerbsverzerrung, da gesetzliche Regelungen fehlen und daher Kontrollen ohne Folgen bleiben.
3) Abgesehen von maßgeblichen Missbräuchen bei Gewerbeberechtigungen von Bürgern der EU-8 müssen auch Beschäftigungsbewilligungen genau untersucht werden. Kombilöhne und andere Lohnsubventionen müssen grenzüberschreitend EU-weit abgeschafft werden. Insbesondere die Bemühungen des AMS ehemalige ostdeutsche Arbeitskräfte zu vermitteln (vorwiegend an deutsche Baufirmen, welche damit in Österreich leichter zu Aufträgen kommen) sind zu durchleuchten und in Frage zu stellen.
Der VÖTB schlägt folgende Maßnahmen für die Zeit der Übergangsregelung (maximal bis 2011) aber auch für die Zeit der vollen Dienstleistungsfreizügigkeit danach vor:
+ Abschaffung von Teilgewerbeberechtigungen in Österreich, so diese nicht schon erteilt wurden.
+ Gespräche mit hochrangigen Vertretern der betroffenen Ländern zum Zweck der fairen Vergabe von Gewerbeberechtigungen im Herkunftsland.
+ Plausibilitätsprüfungen der Unternehmereigenschaft durch die Gewerbebehörden - etwa ausreichende Deutschkenntnisse, um dispositiv tätig sein zu können - im Sinne von Verhandlungsfähigkeit.
+ Zwingende Gegenzeichnung durch AMS und Arbeiterkammer vor Erteilung von Gewerbeberechtigungen an Ein-Mann-Unternehmer aus den EU-8.
+ Strenge Kontrollen durch die KIAB, aber auch durch autorisierte geeignete Freiberufler (etwa Detektive mit Sondervollmacht).
Die Kosten für letztere muss der Bund im Sinne der Wahrung des Rechtsstaates übernehmen. (Analogie: Geschwindigkeitsmessungen durch autorisierte Personen auf Autobahnen)
+ Strenge Bestrafung von beschäftigendem Unternehmen und Scheinselbstständigem im Falle der Verurteilung. Lebenslanges Aufenthaltsverbot zur Gewerbeausübung in Österreich.
EIN BINNENMARKT KANN NUR DANN FAIR SEIN, WENN JENE BEDINGUNGEN, DENEN DIE MARKTTEILNEHMER UNTERLIEGEN FÜR ALLE GLEICHERMAßEN GELTEN!
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