EU-Datenspeicherpflicht schießt am Ziel vorbei
Wien (pts036/18.05.2006/13:55) Juristen und Techniker einig: Datenspeicherpflicht nicht zielführend und wahrscheinlich menschenrechtswidrig. http://www.statewatch.org/news/2006/apr/eu-us-jha-7618-06.pdf">Geheimes EU-Papier aufgetaucht.
Mit der Data-Retention-Richtlinie der EU beschäftigte sich gestern im Wiener Palais Esterhazy eine Expertenrunde aus Juristen und Informatikern. Der Initiator des Gesprächs und Leiter des http://www.e-center.co.at/html/index.php">europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht, Univ.-Prof. Wolfgang Zankl fordert: "Die EU-Datenspeicherrichtlinie muss in Österreich so restriktiv wie möglich umgesetzt werden. Die Rechte der Bürger und der zur Speicherung verpflichteten Unternehmen sind zu schonen!".
Als "falschen Weg" und "grundrechtswidrig" bezeichnet Rechtsanwalt Michael Wolner (Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte) die mit Anfang Mai in Kraft getretene Pflicht zur Datenspreicherung: Spätestens mit 15. September 2007 sind unter anderem Telekommunikations- und Internetanbieter verpflichtet, sämtliche Verbindungs- und Standortdaten zu speichern, also ein komplettes Kommunikationsprofil zu erstellen - vordergründig zu Zwecken der Terrorismusbekämpfung. Wie und wann die Richtlinie in Österreich umgesetzt wird, liegt allerdings am österreichischen Gesetzgeber.
Noch vor der Umsetzung auf nationaler Ebene könnte die Richtlinie allerdings für erheblichen Wirbel sorgen: Vor wenigen Tagen ist ein http://www.statewatch.org/news/2006/apr/eu-us-jha-7618-06.pdf">vertrauliches Papier ("limite")aus EU-Kreisen aufgetaucht, dass die Begehrlichkeiten der USA, auf die EU-Daten zuzugreifen, kaum verhüllt. Dort heißt es: "Die US-Seite deutet an, dass sie erwägt, auf die Mitgliedstaaten zuzukommen, um sicherzustellen, dass die Daten, die auf Basis der kürzlich erlassenen Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung gesammelt werden, für sie zugänglich sind" (im Originalton: "US side indicated that it was considering approaching each Member State to ensure that the data collected on the basis of the recently adopted Directive on data retention be accessible to them."; Quelle: Report of the EU-US informal High Level meeting on Freedom, Security and Justice on 2-3 March 2006 in Vienna, 7618/06, GdK/kve 1 DG H2, Council of the European Union)
"Die Data-Retention-Richtlinie ist überaus problematisch - sowohl aus juristischer Sicht, als auch aus der Sicht des einfachen Bürgers.", fasst Wolner zusammen, was nicht nur viele in der IT-Branche denken, sondern was auch immer öfter aus Juristenkreisen zu hören ist. So sei der Zweck der Richtlinie zwar die Terrorismusbekämpfung gewesen, in der Richtlinie selbst ist die Verwendung von gespeicherten Daten über jedes einzelne Telefongespräch zur Strafverfolgung aber nur mehr an das Vorliegen einer "schweren Straftat" gebunden. Was genau unter einer "schweren Straftat" zu verstehen ist, kann vorerst noch nicht eruiert werden, hält auch Michael Schausberger, Leiter der e-center-Studie zur Data-Retention, fest.
"Es schaut danach aus, als ob diejenigen, um die es bei der Data-Retention eigentlich gehen soll, nämlich die Terroristen, ohnehin unter dem Radar durchfliegen, und letztlich nur der Normalbürger überwacht wird", konstatiert im Zuge der Expertenrunde auch Lukas Feiler (e-center), seines Zeichens Jurist und Informatiker. Die technischen Umgehungsmöglichkeiten der Datenspeicherung seien mannigfaltig und auch für weniger versierte User leicht machbar - für den hochspezialisierten Terroristen dann wohl allemal.
Im Ergebnis sind sich die Teilnehmer der Veranstaltung einig, dass die EU-Vorratsdatenspeicherung sowohl aus technischer als auch aus juristischer Sicht nicht zu begrüßen ist. Um Schadensminimierung zu garantieren, sollte eine vernünftige Umsetzung - mit möglichst kurzen Speicherfristen und möglichst strengen Kontrollen - in Österreich gefunden werden. Dr. Singer, zuständiger Legist des BMVIT, und auch bei der Veranstaltung anwesend, gab in einem kurzen Statement den Teilnehmern hinsichtlich dieses Anliegens Grund zur Hoffnung.
Nähere Informationen zur Data-Retention-Richtlinie finden Sie in der angehängten Kurzzusammenfassung der e-center-Studie zur Datenvorratsspeicherung.
Weitere Informationen im Internet:
http://eescopinions.esc.eu.int/EESCopinionDocument.aspx?identifier=ces%5Cten%5Cten230%5Cces35-2006_ac.doc&language=DE">Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (lesenswert: 2.3.1, 2.3.4)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_298/c_29820051129de00010012.pdf">Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (interessant insbesondere Punkt II 8., 22.!)
Rückfragehinweis:
europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht
Palais Esterhazy
Wallnerstraße 4
A-1010 Wien
http://www.e-center.co.at
Aussender: | europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht |
Ansprechpartner: | Mag. Lukas Rendl |
Tel.: | 01/53 54 660-410 |
E-Mail: | rendl@e-center.co.at |