pts20060518051 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Bei solchen Lehrlingsentschädigungen ist der Pole billiger!

Wenn der voll verantwortliche Spitalsarzt relativ so viel verdient wie der Lehrl


Wien (pts051/18.05.2006/23:00) Ein weiteres falsches Signal wurde nun beim Kollektivvertragsabschluss Bauindustrie und Baugewerbe gesetzt. Wie die Ausgelernten erhalten die Lehrlinge rückwirkend ab 1.5.2006 2,65 Prozent Erhöhung und ab 1.5.2007 noch einmal zusätzlich 2,75 Prozent. Das gibt etwa für einen Trockenausbau-Lehrling im dritten Lehrjahr nunmehr 1.081 EUR und ab Mai 2007 gar 1.110 EUR. Nicht schlecht, für einen 18jährigen, meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV). Schwach im Verhandeln ist ja der staatsgeschützte ÖGB wirklich nicht.

Ob dieser Lehrlingsabschluss klug war - von Arbeitgeber wie von -nehmerseite, das bleibt dahingestellt. Der polnische Ein-Mann-Betrieb mit Gewerbeberechtigung (Polen gilt als Synonym für die EU-8-Staaten) ist schon einmal um bis zu schlaffe fünf EUR pro Stunde zu haben. Das sind fast 52 Stunden produktiver Pole versus 30 Stunden produktiver Lehrling in der Woche zum gleichen Entgelt ohne die horrenden Lohnnebenkosten.

Immerhin besucht der Auszubildende ja auch noch die Berufsschule. Unter Einrechnung der Sonderzahlungen, ist der zitierte Pole mit Gewerbeberechtigung ziemlich genau halb so teuer, wie der Lehrling.

Wenn da ein Unternehmen eine Ausschreibung gewinnen will, dann wird es wohl oder übel die polnische Variante via Subunternehmer wählen.

Das Paradoxe: Trotz der Perspektive, im dritten Lehrjahr 1.110 EUR Lehrlingsentschädigung zu erhalten, findet man kaum einen Trockenausbaulehrling.

Wenn schon Sozialdemokrat Hannes Androsch diese verfehlte Lohnpolitik - nicht nur bei den Lehrlingen - als einen der Gründe dafür sieht, warum Österreich seine Arbeitsmarkt- und Konjunkturprobleme nicht in den Griff bekommt, dann ist dem wohl nichts hinzuzufügen.

Wenn voll ausgebildete und voll verantwortliche Spitalsärzte etwa das Doppelte vom beschränkt verantwortlichen Lehrling verdienen, dann kann etwas nicht stimmen. Bei den Spitalsärzten, wie bei den Lehrlingen. Wobei ja die Lehrlingsentschädigung auch wieder mit der durch Schulzeiten eingeschränkten Arbeitszeit zu kalkulieren ist.
Dann verdient der Spitalsarzt relativ exakt so viel wie der Trockenausbaulehrling.

Und das soll richtig sein?

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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