pts20060515038 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Italienische Verhältnisse bei Lohnanpassung brauchen wir nicht!

Der Verbraucherpreisindex darf kein Lohn gestaltendes Element sein!


Wien (pts038/15.05.2006/23:35) Mit der Einführung italienischer Verhältnisse droht Industrie-Spartenobmann Wolfgang Welser, wenn er die Abgeltung der Inflationsrate mehr oder weniger als Faktum für künftige Kollektivvertragsverhandlungen reklamiert. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) meldet da schon herbe Bedenken an.

Der Metaller-KV hat immerhin Leitwirkung für alle jeweils darauf folgenden Tarifabschlüsse in Österreich bis hin - fast - zur Pensionserhöhung. So gesehen ist gerade mit dieser Festsetzung äußerst sorgsam umzugehen. Wer die Inflationsrate als gegebenen Bestandteil der KV-Erhöhung ansieht, ist offenbar über einen Systemfehler gestolpert.

Der Verbraucherpreisindex beinhaltet eine Menge von nicht Haus gemachten Ingredienzien. So waren und sind etwa die kometenhaften Anstiege der Rohstoffpreise Bestandteil des VPI. Aber auch die Erhöhungen der öffentlichen Abgaben finden in der Teuerungsrate ihren Niederschlag.

Geht es nach Welser, dann soll der Unternehmer demnach zweimal zur Ader gelassen werden:

+ Zum Ersten, da er bei Löhnen auch die immensen Rohstoffverteuerungen zu ersetzen hätte. Man fragt sich, was etwa die Verknappung der Öl-Raffineriekapazitäten, die ja unter anderem den teuren Benzinpreis verursachen, mit dem KV-Abschluss zu tun haben sollten?

+ Zum Zweiten leidet nahezu jedes Unternehmen unter der Verteuerung von Rohstoffen selbst, da ja diese in die Einkaufspreise einfließen und meist nicht an den Kunden durchgereicht werden können.
Italien hatte früher Klauseln, mit denen die Inflationsrate bei Tarifverträgen automatisch abgegolten wurde. Das Land blutet heute noch unter dieser unsinnigen Regelung, da ja deren Auswirkungen auf ewige Zeit fort wirken.

Die Inflationsrate muss künftig in die Haus gemachte und die importierte bzw. Staats gemachte geteilt werden. Wenn die unternehmerische Fürsorgepflicht überhaupt so weit zu gehen hat, dass die Inflation abzugelten ist, dann bitte aber nur jene, die möglicher Weise heimische Unternehmen betrifft. Vom "Sperrklinkenprinzip" demzufolge sich Löhne immer nur nach oben bewegen - von der Basis aus, wo die entsprechende Sperre gerade eingeklinkt ist - muss man sich bei der künftigen Lohnfestsetzung wohl verabschieden.

Im Übrigen kann man Welsers Vorschlag sonst nur gut heißen, dass künftig vom Unding des Flächen-KV abgegangen werden soll. Aber dann mögen bitte Betriebsrat und Arbeitgeber - als beste Kenner der betrieblichen Situation - gleich die Entgeltsanpassung selbst vornehmen.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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