COLT begrüßt BNetzA-Beschluss zum IP-Bitstrom
Gleichzeitig Kritik an Entwurf zum ATM-Bitstrom-Beschluss
Frankfurt am Main (pts010/27.07.2006/09:23) Als positives Signal für den Wettbewerb im Breitband-Massenmarkt wertete Dr. Bernd Huber, Mitglied der Geschäftsführung der COLT Telecom GmbH, den jüngsten Entwurf einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Vorleistungsprodukt IP-Bitstrom, forderte aber zugleich entsprechende Nachbesserungen bei dem für den Geschäftskundenmarkt wichtigen ATM-Bitstrom (Asynchronous Transfer Mode): "Wir begrüßen es sehr, dass der Regulierer bei dem für den Breitband-Massenmarkt wichtigen IP-Bitstrom-Zugang endlich tätig wird, umso mehr brauchen wir jetzt eine starke Regulierung auch beim ATM-Bitstrom-Zugang", so Huber. "Nur mit klaren Vorgaben der Bundesnetzagentur auch in diesem Bereich wird den DSL-Wettbewerbern die Möglichkeit gegeben, eigene, innovative Breitbandangebote wie qualitativ hochwertige IP-Telefonie oder Videokonferenzen für Geschäftskunden bundesweit zur Verfügung zu stellen."
Während die aktuelle Regulierungsverfügung die Deutsche Telekom dazu verpflichtet, den IP-Bitstrom-Zugang diskriminierungsfrei anzubieten und die Entgelte vorab behördlich genehmigen zu lassen, enthält der noch in der Kommentierungsphase befindliche Verfügungsentwurf zum ATM-Bitstrom-Zugang diese Verpflichtungen nicht. Auch fehlen Vorgaben im Hinblick auf den Einsatz des ATM-Bitstroms im Geschäftskundenbereich: "Nach dem derzeitigen Entwurf der Verfügung soll der Geschäftskundenanbieter künftig - wie ein Privatkundenanbieter - ein mehr oder weniger starres Endprodukt erhalten, das keine stärkere Produktdifferenzierung ermöglicht und somit als Großhandelsprodukt unbrauchbar ist."
Porsche mit Mopedmotor
Vor allem aber fehlen verbindliche Qualitäts-Parameter, die es dem Anbieter erlauben, die im Geschäftskundenumfeld üblichen definierten Bandbreiten und Verfügbarkeits-Levels sowie die mit ATM mögliche Priorisierung von Echtzeitanwendungen zu gewährleisten. Wenn sich der aktuelle Entwurf der ATM-Bitstrom-Verfügung durchsetze, so Huber, werde dem Wettbewerb die Möglichkeit genommen, innovative Breitbandprodukte bundesweit anzubieten. Sabine Hennig, Head of Regulatory Affairs bei COLT Telecom, erläutert: "Der ATM-Zugang ist gleichsam der Porsche unter den Breitband-Produkten, da er mit seiner Echtzeitfähigkeit und Verfügbarkeit auch die Anbindung von unternehmenskritischen Anwendungen ermöglicht, beispielsweise SAP-Anwendungen, Banken- oder Börseninformationssystemen oder Videokonferenzlösungen", so Hennig. "Ohne Echtzeitfähigkeit und sonstige Qualitätsparameter dagegen ist der ATM-Zugang ein Porsche mit einem Mopedmotor unter der Haube."
Damit die professionellen Breitband-Dienste wirklich bundesweit angeboten werden können, sind Anbieter wie COLT auf einen qualitativ hochwertigen ATM-Netzzugang angewiesen.
ATM-Bitstrom: Was beinhaltet die Regulierungsverfügung?
Auf eine Zugangsverpflichtung bei der ATM-Bitstrom-Verfügung verzichtete die Bundes-netzagentur nach eigenen Angaben deshalb, weil die Deutsche Telekom einen ver-meintlichen ATM-Bitstrom seit einiger Zeit freiwillig anbietet - für COLT ein geradezu unverständliches Argument: "Wer einen Markt regulieren will, muss das Rückgrat haben, effektive und praxistaugliche Regeln aufzustellen", so Huber. "Dem Regulierer ist hinlänglich bekannt, dass das "freiwillige Angebot" der Deutschen Telekom an den Bedürfnissen von Geschäftskunden vorbei geht. Wenn neben der Zugangsverpflichtung aber - wie im derzeit vorliegenden Entwurf - auch eine Vorabgenehmigung der Entgelte sowie jedwede Qualitätsvorgaben fehlten, dann stelle sich langsam doch die legitime Frage nach der eigentlichen Sinnhaftigkeit dieser Regulierungsverfügung." Huber fordert hier eine klare Anpassung der ATM-Bitstrom-Verfügung an den IP-Bitstrom.
Über COLT Telecom
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