Große Koalition gegen Recyclingpreller
Verpackungsnovelle auf dem Weg - Wirtschaftsverbände erwarten rasche Entscheidung
Arbeitsgemeinschaft Verpackung+Umwelt e.V. |
Berlin, Wiesbaden (pts046/28.09.2006/14:00) Der Markenverband und die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (http://www.agvu.de">AGVU) begrüßen, dass das Bundesumweltministerium und die Umweltministerinnen von Baden-Württemberg, Tanja Gönner, und Rheinland Pfalz, Margit Conrad, heute vor der Bundespressekonferenz gemeinsam eine zügige Änderung der Verpackungsverordnung zugesagt haben. Angesichts dieser großen Koalition des Bundes und der Länder sind die Wirtschaftsverbände zuversichtlich, dass die Wertstoffsammlung stabilisiert und den Recyclingprellern ein Riegel vorgeschoben wird. Mit einer Zustimmung von rund 90 Prozent der Verbraucher ist die von der Privatwirtschaft organisierte und finanzierte haushaltsnahe Wertstoffsammlung Inbegriff gelebten Umweltbewusstseins in Deutschland, ergaben repräsentative Befragungen der Marktforschungsinstitute VALID RESEARCH, Bielefeld, und FORSA, Berlin. Durch die geplante Novelle der Verpackungsverordnung ist nach Einschätzung der Wirtschaftsverbände zudem eine erhebliche finanzielle Entlastung der Unternehmen und der Verbraucher möglich, wenn künftig alle Marktteilnehmer einen verursachergerechten Beitrag für die Entsorgung ihrer Verpackungen leisten.
Die Verpackungsverordnung ist in Schieflage geraten, weil eine wachsende Zahl von Unternehmen entweder gar nicht für die Erfassung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen aufkommt oder sich an wenig effektiven Entsorgungskonzepten beteiligt, bei denen die an private Haushalte abgegebenen - aber nicht zurückgebrachten - Verpackun-gen gegen Abfallmengen aus Gewerbebetrieben verrechnet werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat in einem soeben abgeschlossenen Bericht festgestellt, dass dabei ein Missbrauch in Form einer "Umwidmung" von Transport- und Umverpackungen durch Anrechnung auf die Quoten für Verkaufsverpackungen nicht ausgeschlossen, geschweige denn effektiv kontrolliert werden kann.
Um diese Probleme zu lösen, soll durch die Novelle der Verpackungsverordnung von den Unternehmen eine "Vollständigkeitserklärung" abgefordert werden, worin eine ordnungsgemäße Verwertung sämtlicher Verkaufsverpackungen belegt und Transparenz hergestellt wird. Durch Trennung der Aufgabenfelder haushaltsnaher Sammelsysteme und der Selbstentsorger sollen künftig die Verbraucher die Sicherheit bekommen, dass alle im Laden gekauften Verpackungen nach Gebrauch in die Wertstofftonne gehören. Eine Untersuchung von TNS Emnid ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nur eine winzige Minderheit von etwa 2 Prozent der privaten Endverbraucher bereit ist, Abfälle zurück zu den Verkaufsstellen zu bringen, die weit überwiegende Menge der Verpackungen wird in die haushaltsnahe Sammlung gegeben.
Die geplante Änderung der Verpackungsverordnung stärkt jedoch nicht nur die Systeme der haushaltsnahen Sammlung, sondern öffnet auch neue Betätigungsfelder für seriöse Selbstentsorgerkonzepte. Gewerbebetriebe, bei denen eine den Vorgaben der Verpackungsverordnung genügende Rücknahme von Verkaufsverpackungen in der Realität möglich ist, sollen in größerem Umfang als bisher in eigener Verantwortung die Entsorgung ihrer Verpackungsabfälle regeln können. Die geplante Novelle der Verpackungsverordnung bedeutet daher keine Einschränkung des Wettbewerbs, sondern ist vielmehr die Voraussetzung dafür, dass sich bei der Verpackungsverwertung echter Preis- und Leistungswettbewerb bei Wahrung der ökologischen Qualitätsstandards entfalten kann, wie dies von den Verbänden der Wirtschaft gewünscht wird.
Die heute von den Umweltministern vorgestellte Regelung greift in wesentlichen Punkten Vorschläge der von der Verpackungsverordnung verpflichteten Unternehmenskreise auf. Die Verbände weisen darauf hin, dass erheblicher Zeitdruck bei der Novelle der Verpackungsverordnung besteht, weil die weithin bekannten Schlupflöcher dazu führen, dass rechtstreue Unternehmen gegenwärtig Wettbewerbsnachteile in Millionenhöhe erleiden, so dass der haushaltsnahen Sammlung ein finanzieller Dammbruch droht. Handel und Konsumgüterindustrie sagen der Bundesregierung, dem Bundestag und den Ländern zu, bei dem weiteren Verfahren und der Klärung noch offener Detailfragen konstruktiv mitzuwirken, um möglichst noch vor Jahresende Rechtssicherheit zu gewinnen.
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