pts20061017029 Medien/Kommunikation, Medizin/Wellness

Kontroll-Software für Transparenz bei behördlichen GdB -Feststellungen

Behördliche Ablehnung von Transparenz bei Feststellungsverfahren zu Lasten Behinderter


Neu-Ulm (pts029/17.10.2006/11:30) Jeder 10. Einwohner Deutschlands (2003: 8,4 Mio. Menschen) hat eine anerkannte Behinderung, jeder 12. (2003: 6,6 Mio. Menschen) gilt als schwerbehindert mit einem GdB/MdE von mehr als 50. Bis zur Anerkennung ihrer Behinderung haben diese Menschen oftmals einen sehr langen und beschwerlichen Weg zu gehen.
An dessen Anfang steht die Antragstellung beim Versorgungsamt, das für die Feststellung des GdB/MdE zuständig ist. Nach der Abgabe seines Antrages beim zuständigen Versorgungsamt gibt es für den Behinderten nahezu keine Möglichkeit mehr, den bei ihm festgestellten und nach 2-3 Monaten per Bescheid mitgeteilten GdB/MdE nachzuvollziehen. In besonderem Maße trifft es hier die Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen. Sie erhalten im abschließenden Bescheid des Versorgungsamtes lediglich den Gesamt-GdB, nicht jedoch Informationen darüber, welche Einzelwerte der Gutachter des Versorgungsamtes in welchem Maß berücksichtigt hat. Dies führt neben der Verunsicherung des Antragstellers auch zu häufigen Widersprüchen und Klagen gegen erteilte Bescheide.

"GdB Assistent" Software ermöglicht Transparenz
Auf den ersten Blick scheint das kein Problem zu sein, führt man sich jedoch die Zahlen des statistischen Bundesamtes vor Augen erscheint die Situation sofort in einem anderen Licht. Legt auch nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen Widerspruch gegen den Bescheid ein oder reicht beim zuständigen Sozialgericht Klage ein, so sind Aufwand und Kosten - den Zahlen entsprechend - immens. Um hier mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, wurde von der Neu-Ulmer Firma NovoCron Technologies mit hohem investivem Aufwand der "GdB-Assistent" - eine Softwarelösung auf der Grundlage der "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" - umgesetzt.
"Ziel des Projektes", so der Initiator des GdB-Assistenten Widmann "ist die Schaffung von Transparenz für alle Beteiligten im Feststellungsverfahren des GdB/MdE." Der GdB-Assistent wird bereits erfolgreich von betrieblichen Behindertenvertretungen und Behinderten eingesetzt, um Gutachten der Versorgungsverwaltung zu verifizieren. Mit diesem Hintergrund wurde die Software beim Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung vorgestellt. Auf die Bitte das Programm zu prüfen und die Ergebnisse zu verifizieren reagierte die Dachbehörde der Versorgungsämter in hohem Maße ablehnend. Die angebotene Software habe keinen Nutzen und sei bei der Anwendung der Anhaltspunkte unbrauchbar, weil sich diese vom Ansatz her nur an ärztliche Gutachter richte, so das Ministerium.

Mitarbeiter von Versorgungsämtern, Sozialrichter aber auch die Betroffenen selbst haben im gesamten Prozess einer Begutachtung den Status von ärztlichen Laien. Dies macht eine Überprüfung und ein Nachvollziehen des Festlegungsprozesses wegen der fehlenden fachlichen Kompetenz kaum möglich. Hier ist eine Klarstellung der Festlegungsentscheidung und Überprüfbarkeit, insbesondere für die Betroffenen selbst dringend erforderlich.Das Regierungspräsidium Stuttgart reagiert auf die Anwendung des GdB-Assistenten sogar mit einem Erlass. Hierin wird die dienstliche Verwendung des GdB-Assistenten untersagt, da dieser "die Gefahr einer schematischen Bearbeitung in sich birgt". Schematisch müssen Teile dieser Bearbeitung jedoch sein, da sonst keine Nachvollziehbarkeit gegeben sein kann. Es ist jedoch ausgesprochenes Ziel von Novocron Technologies, hier allen Beteiligten des Prozesses ein Werkzeug in die Hand zu geben, mit dem der Aufwand für die zeitaufwändigen schematischen Tätigkeiten verringert werden kann. Sollte diese Zeit auch nur zu Bruchteilen den betroffenen Behinderten durch eine bessere Beratung zu Gute kommen, wäre dies ein immenser Gewinn für die Menschlichkeit dieser Verfahren.

Die Ablehnung der Behörden auf Prüfung und Verifizierung des Programms lässt die Vermutung aufkommen, dass eine Transparenz des GdB/MdE-Feststellungsverfahrens nicht gewollt ist und für die Betroffenen und Außenstehenden nicht nachvollziehbar sein soll. Ein Zurückhalten von Informationen und eine Nicht-Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, die für die betroffnen Menschen lebensumfassende Auswirkungen haben, werden sich auf Dauer nicht rechtfertigen lassen.

Die vielen damit in Zusammenhang stehenden Fragen können nur von Seiten der Behörden und Verantwortlichen beantwortet werden - die Fragen dazu werden immer lauter und die Beantwortung gerade in der aktuellen Situation der Veränderung unseres Gesundheitswesens zunehmend dringender.

Weitere Informationen zum GdB-Assistent und zum Sozialinitiative global-help erhalten Sie bei:

Novocron Technologies
Theodor Widmann
Am Steg 3
89233 Neu-Ulm
Tel: 0731-9723757
Fax: 0731-9723818
Mail: info@global-help.de
Internet: http://www.global-help.de

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (D)
Ansprechpartner: Theodor Widmann
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