Deutscher Fachjournalisten-Verband weitet Versicherungsschutz für Mitglieder aus
Berlin (pts023/17.01.2007/13:08) DFJV bietet als einziger journalistischer Berufsverband freiberuflichen Mitgliedern Versicherungsschutz im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an
Das Risiko für Journalisten in juristische Auseinandersetzungen verwickelt zu werden steigt. So stieg beispielsweise die Zahl der Verfahren vor der Pressekammer des Landgerichtes Hamburg von 590 Fällen 1995 auf über 900 in 2006 an. Viele Journalisten besitzen zwar mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung, doch wenn der Prozess verloren wird, und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, kann dies sowohl für kleinere Redaktionsgemeinschaften als auch für freie Journalisten das finanzielle Aus bedeuten, da Schadensersatzansprüche nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.
Um dieses Risiko zu vermeiden, bietet der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) seinen Mitgliedern neben der kostenlosen Rechtsberatung und einer Presserechtschutz-Versicherung als einziger journalistischer Berufsverband eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an.
DFJV-Mitglieder können sich schon ab 135 Euro Jahresprämie gegen Vermögensschäden absichern. Existenzgründer erhalten zudem für das erste Jahr einen Nachlass von 50 Prozent. Dieser Sondertarif wurde von der VICTORIA Versicherung AG und dem DFJV entwickelt und auf die Bedürfnisse von Journalisten speziell zugeschnitten.
Das immer schnellere Arbeitstempo, Terminzwänge, Arbeitsüberlastung und die deutlich höhere Bereitschaft derjenigen, über die berichtet wird, Haftpflichtansprüche geltend zu machen sind besondere Berufsgefahren, aus denen regelmäßig Schadenersatzforderungen resultieren. Dazu zählen vor allem Klagen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Das Vermögensschaden-Haftpflicht-Konzept der VICTORIA wendet Schadenersatzforderungen vom DFJV-Mitglied entweder ab oder begleicht die Forderung an und für sich. Darin besteht der entscheidende Unterschied zur Rechtsschutzversicherung: Diese zahlt den Anwalt, aber nicht den Schaden. Eine Schadensersatzforderung kann jedoch schnell die Existenz gefährden, während der Anwalt unter Umständen noch selbst bezahlt werden kann.
Das Vermögensschaden-Haftpflicht-Konzept umfasst alle während der Vertragslaufzeit vorkommenden Verstöße, die dem Versicherer nicht später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages angezeigt werden. Der Versicherungsschutz sollte daher bis zum Ende der beruflichen Tätigkeit bestehen bleiben.
"Der DFJV bietet seinen Mitgliedern mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einen weiteren Baustein für ihre rechtliche Absicherung an", so Vorstandssprecher Thomas Dreesen "Wir bieten unseren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung, sowie optional eine Presse-Rechtsschutz-Versicherung und jetzt zusätzlich noch die Möglichkeit, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu günstigen Konditionen abzuschließen. Damit kann sich jeder Journalist seinen Versicherungsschutz individuell zusammenstellen und bezahlt nur für das, was er wirklich benötigt", so Dreesen weiter.
"Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Journalistinnen und Journalisten bedeutet bisher: Standardpolicen mit Presserabatt. Das Vermögensschaden-Haftpflichtkozept der VICTORIA wurde hingegen extra für die DFJV-Mitglieder konzipiert und verbindet günstige Prämien mit berufsspezifischen Extraleistungen", erläutert Marion Werries, Leitende Direktionsbevollmächtigte der VICTORIA Versicherung AG.
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