Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) in der Praxis
Seminar der Akademie für Führungskräfte in Köln
Überlingen (pts010/23.02.2007/09:00) Seit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im August 2006 in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen an die Rechtskompetenz der Arbeitgeber erhöht. Unternehmen können Prozesskosten, Schadensersatzleistungen und Imageverlust vermeiden, wenn sie ihre Personalverantwortlichen zügig mit den neuen Rechtsvorschriften vertraut machen. Einen Überblick über die Gesetzeslage, die wesentlichen Neuerungen und Handlungsmöglichkeiten verspricht ein zweitägiges Seminar der Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft (http://www.die-akademie.de). Nächster Seminartermin: 4. - 5. April 2007 in Köln.
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte mit Personalverantwortung. Im ersten Seminarteil lernen die Teilnehmer alles über die Struktur, Anwendungsbereiche und Diskriminierungsformen des AGG sowie den richtigen Umgang mit den geschützten Personen. Wie müssen Stellenausschreibungen formuliert werden? Worauf ist bei Abmahnungen und Kündigungen zu achten? Wer hat die Beweislast bei einer Diskriminierung? Solche kniffligen Fragen beantwortet das Seminar anhand von Lehrgesprächen und Gruppenarbeiten. Im zweiten Teil geht es um die konkrete Anwendung des Gesetzes bei der Anbahnung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Fallstudien und Rollenspiele sorgen für zügigen Praxistransfer. (Mehr Infos: http://www.die-akademie.de, info@die-akademie.de)
Termin:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Diskriminierungen im Arbeitsleben
Köln, 04.04.2007 - 05.04.2007
Aussender: | Akademie für Führungskräfte der Wirtschaft GmbH |
Ansprechpartner: | Dr. Lars-Peter Linke |
Tel.: | 040 419 09 303 |
E-Mail: | presse@die-akademie.de |