Informationspflicht und Beratungsprotokoll bei online Versicherungsvergleichen
pecumax GmbH integriert umfangreiches Beratungsprotokoll
Berlin (pts034/24.05.2007/13:53) pecumax GmbH integriert umfangreiches Beratungsprotokoll in die online Versicherungsvergleiche - der Kunde erhält umfassende Informationen, der Versicherungsmakler hat Sicherheit und erfüllt gleichzeitig die gesetzliche Informationspflicht - ein Beratungsverzicht ist online nach pecumax Analyse nicht möglich und nicht sinnvoll
Am 22.05.2007 trat die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in Deutschland in Kraft, die unter anderem eine Dokumentations- und Informationspflicht des Beraters bei Versicherungsanträgen fordert. Da die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie den Bereich Internetvertrieb nicht explizit regelte, hat sich die pecumax GmbH entschieden, ein umfrangreiches Informations- und Beratungsprotokoll in die Antragstrecke bei einem Versicherungsantrag zu integrieren. Der Kunde bekommt vor der Antragsstellung das Beratungsprotokoll am Bildschirm angezeigt und nach Antragsstellung per email zugestellt. Ferner erhält der Makler, der die Versicherungsvergleiche von pecumax auf seiner Internetseite einsetzt, eine Kopie des Beratungsprotokolls.
Mit umfangreichen Informationen zum gewünschten Schutz, dem gewählten Tarif und allen Informationen zu dem betreuenden Makler erfüllt das Beratungsprotokoll von pecumax die gesetzlichen Vorgaben der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie. Es geht sogar noch weit darüber hinaus - "das Beratungsprotokoll von pecumax dokumentiert nicht nur den Beratungsprozess, sondern informtiert den Kunden umfassend darüber, welchen Schutz er tatsächlich bei seiner gewählten Versicherung hat. Ausserdem erhält er sofort alle Informationen zum Vermittler, um bei Fragen oder Problemen einen Ansprechpartner zur Hand zu haben", erläutert Geschäftsführer Jan Dzulko die Vorzüge des Beratungsprotokolls von pecumax.
Das Protokoll von pecumax ergänzt und erweitert die Bestätigungsemails, die der Kunde bisher bei einem Antrag über die pecumax Software bereits erhielt. "Wir freuen uns über das neue Beratungsprotokoll, denn es entspricht genau unserer Philosophie, den Kunden umfassend zu beraten und den Antragsprozess so transparent wie möglich zu gestalten. Gerade im Internet, wo der Kunde oft keinen direkten persönlichen Ansprechpartner hat, ist ein tranparenter Prozess unverzichtbar, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und zu behalten. Daher war der Beratungsverzicht für uns keine Option, noch dazu stellte sich heraus, das dieser juristisch online nicht abbildbar ist, da dieser eine handschriftliche Unterschrift des Kunden voraussetzt", fasst Geschäftsführer Jan Dzulko zusammen.
Wer online Versicherungsvergleiche mit einer Antragsmöglichkeit auf seiner Homepage einsetzt, sollte unbedingt ein Beratungsprotokoll integrieren. Ein Beratungsverzicht scheint nach eingehender Analyse durch Juristen und Versicherungsexperten bei pecumax online nicht darstellbar, vor allem aber auch nicht empfehlenswert. Daher gibt nur ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Beratungsprotokoll dem Kunden, aber vor allem auch dem Vermittler Sicherheit und gewährleistet, dass Kunde und Vermittler komplett über den online-Beratungsprozess informiert werden und die Dokumentation jederzeit zur Hand haben.
Weitere Informationen zu den Versicherungs- und Finanzvergleichen sowie dem fairen Preismodell von pecumax finden Sie unter:
http://www.pecumax.de
Demo des Beratungsprotokolls
Überzeugen Sie sich selbst von dem neuen Beratungsprotokoll - stellen Sie einen Demo-Antrag auf der Demo-Seite von pecumax und Sie erhalten umgehend das Beratungsprotokoll per email:
http://www.versicherungsmakler-homepage.de
Pressekontakt:
Jan Dzulko, Geschäftsführer, pecumax GmbH
Email: jan.dzulko@pecumax.de
Tel.: 030 4530598-21
Aussender: | pts - Presseinformation (D) |
Ansprechpartner: | Jan Dzulko |
Tel.: | 030 4530598-21 |
E-Mail: | jan.dzulko@pecumax.de |