pts20080201022 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Handy-TV: Rechtssicherheit gefragt

Mobiles TV stellt Juristen und Telekom-Betreiber vor Herausforderungen


Wien (pts022/01.02.2008/11:59) Experten aus der Mobilfunkbranche und Topjuristen diskutierten gestern bei einer Veranstaltung des europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht (http://www.e-center.eu) in der Wiener Urania, was es aus rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Sicht braucht, damit in Zukunft jedermann Großereignisse wie die ins Haus stehende Euro 2008 live mittels Handy-TV verfolgen kann.

Simone Keglovics, die für den Mobilfunkbetreiber Hutchison 3G ("3") am Podium saß, ist sich sicher: "Mobile TV wird in spätestens fünf Jahren ein Massenprodukt sein. Dieser Trend lässt sich ganz eindeutig aus den Erfahrungen, die wir bis dato mit digitalem Handy-TV haben, ableiten."

Dieser Prognose schlossen sich sämtliche Diskutanten an, wenn auch nicht immer Einigkeit darüber herrschte, wie man zu diesem Ziel der Massentauglichkeit des mobilen Fernsehens gelangen wird. So steht für Günter Tree von T-Mobile fest, dass der endgültige Durchbruch für die relativ neue Anwendung nur gelingen kann, wenn drei kritische Erfolgsfaktoren erfüllt sind: "Für den Kunden muss die Qualität der gelieferten Bilder und Beiträge stimmen, fernschauen am Handy muss leistbar und die Vielfalt an Inhalten gewährleistet sein".

Vor allem die Frage der Vielfalt an Inhalten könnte aber mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein: "Hinsichtlich der urheberrechtlichen Grundlagen für Handy-TV und vor allem für den Einsatz von user generated content herrscht noch erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Rechtslage hinkt den neuen Technologien hinterher, was leider oft Innovation verhindert", gibt Alexander Schnider, Experte für das Recht des geistigen Eigentums bei Wolf Theiss Rechtsanwälte, zu bedenken.

In diese Kerbe schlägt auch Armin Sumesgutner von der Telekom Austria, wenn er fordert, dass Technologiegrenzen überwunden werden sollen, um so zu völlig neuen Anwendungen für den User zu kommen: "Die technischen Möglichkeiten müssen in einen rechtlichen Rahmen gebettet werden, der dem Kunden im Endeffekt den vollen Nutzen neuer Produkte und Services garantiert".

Für einen nicht unwesentlichen Teil dieses rechtlichen Rahmens sind die KommAustria und die RTR-GmbH zuständig. Sie fungieren in Österreich als Regulierungsbehörden für Telekommunikation und Rundfunk. Simon Himberger, der für die RTR an der Diskussion teilnahm, zeigt sich optimistisch, dass der Zeitplan für einen Start des digitalen mobilen Fernsehens im DVB-H Modus zur Euro 2008 eingehalten werden kann: "Die Vergabe der bundesweiten DVB-H Mulitplex-Zulassung ist so ausgerichtet, dass es zumindest zu einem symbolischen Start für mobiles Fernsehen rechtzeitig zur Euro 2008 kommen kann."

Darum, dass es nicht nur bei einem symbolischen Start bleibt und es Handy-TV auch über die Europameisterschaft 2008 hinaus auf einer sicheren rechtlichen Basis in Österreich gibt, bemüht sich das europäische zentrum für e-commerce und internetrecht (e-center): "Wir sorgen mit unseren Studien und Forschungsarbeiten für Rechtssicherheit in Technologie- und Anwendungsbereichen, wo der Gesetzgeber oftmals erst 'nachbessern' muss und die Rechtslage auch für die Gerichte oft unklar ist. Mobile TV ist so ein Bereich, und Rechtssicherheit schafft hier ganz klar Wettbewerbsvorteile", so Universitätsprofessor Wolfgang Zankl, Leiter des e-centers, abschließend.

(Ende)
Aussender: Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht
Ansprechpartner: Enes Göksel
Tel.: +43 (0) 1/535 46 60
E-Mail: goeksel@e-center.eu
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