Mobilfunk: Klage wegen Falschgutachtens eingebracht
Salzburger Umweltmediziner verletzt objektive Sorgfaltspflicht gröblich
Wien (pts007/13.03.2008/09:35) In der Sache C-Netz-Studie Hausmannstätten teilt der FMK-Geschäftsführer Maximilian Maier mit, dass mit 10. März 2008 die Frist für den Widerruf des falschen Gutachtens fruchtlos verstrichen ist. Daher hat der betroffene Mobilfunkbetreiber wie angekündigt Klage auf Widerruf und Unterlassung eingebracht. "Es ist bedauerlich, einen so drastischen Schritt setzen zu müssen. Trotz der zweiwöchigen Frist und der erbrachten Belege für das Fehlen einer C-Netz-Anlage am Standort, hat der betroffene Beamte der Salzburger Landesregierung öffentlich seine Anschuldigungen wiederholt und dezidiert erklärt, diese Belege nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen", so Maier.
Mobilfunk-Fakten liegen auf dem Tisch: C-Netz war nie am Standort
Die Aufzeichnungen der Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung) sind wasserdicht und eindeutig: Jedes Wählamt hatte ein technisches Grundbuch, indem alle Veränderungsanzeigen nummeriert, abgestempelt, unterschrieben und mit Datum versehen wurden. Die Aufzeichnungen der Standorthistorie und die eidesstattlichen Erklärungen der seinerzeit mit dem C-Netz befassten Beamten belegen eindeutig: Es gab niemals eine C-Netz-Anlage in Hausmannstätten.
Dr. Oberfeld bleibt weiter die Belege schuldig
Seitdem bekannt wurde, dass sich keine C-Netz-Station in Hausmannstätten befand, beruft sich Dr. Oberfeld öffentlich auf einen namentlich nicht genannten Informanten, der ihm konkrete Informationen unter anderem auch zu den Sendekanälen der angeblichen Station gegeben habe. Damit widerspricht er sich selbst: In seiner eigenen Untersuchung schreibt er auf Seite 38, dass die Antennentypen nicht eruiert und die Anzahl der am Standort Wählamt Hausmannstätten eingesetzten Funkkanäle nicht ermittelt werden konnten. Nun muss er sich entscheiden, ob die Aussage in seiner Untersuchung oder die neue Variante wahr ist.
"In jedem Fall", so Maier, "reicht Hörensagen als Grundlage für eine wissenschaftliche Studie nicht aus." Nun auch noch die belegten Fakten beharrlich zu negieren, zwinge allerdings dazu eine objektive Beurteilung des falschen Gutachtens durch die Gerichte zu veranlassen.
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