Telekom Austria erhält Recht: MyPhone muss unrichtigen Tarifvergleich unterlassen
Wien (pts014/05.02.2009/11:07) Das Landesgericht Salzburg hat der Klage von Telekom Austria gegen unrichtige und irreführende Tarifvergleiche der Firma MyPhone vollinhaltlich stattgegeben. MyPhone ist verpflichtet, die Behauptung, ihre Tarife seien nachweislich günstiger als die der Konkurrenz, ab sofort zu unterlassen.
Tatsächlich sind die von MyPhone beworbenen Festnetztarife "Sissi 5.0" und "Franz 15.0" abends, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowohl ins Festnetz als auch in Mobilfunknetze in Wahrheit teurer als der TikTak Privat Tarif von Telekom Austria. Die Werbeaussage "Unsere Tarife sind nachweislich immer günstiger als jene der Konkurrenten, woraus sich nur Vorteile für den Kunden ergeben, niemals aber eine Schädigung!" ist damit irreführend und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
MyPhone ist weiters verpflichtet den Urteilsspruch in drei Tageszeitungen sowie für die Dauer von zwei Monaten auf der Startseite der Website http://www.my-phone.at zu veröffentlichen. Das Urteil ist in erster Instanz ergangen.
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