VÖB: Kein nationaler Alleingang bei Stärkung der Finanzmarktaufsicht
Berlin (pts021/27.03.2009/12:29) Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, beurteilt den durch das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung beschlossenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht kritisch. "Bevor wir auf nationaler Ebene Fakten schaffen, sollten zunächst die laufenden Reformvorhaben auf europäischer und internationaler Ebene abgewartet und konstruktiv begleitet werden. Dies ist allein schon aus Wettbewerbsgründen dringend geboten", so VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos.
Die Bundesregierung plant, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Reaktion auf die internationale Finanzmarktkrise künftig erweiterte Eingriffsrechte in Krisenzeiten einzuräumen und mit stärkeren präventiven Befugnissen auszustatten. Unter anderem soll die BaFin unter erleichterten Bedingungen höhere Eigenmittel und eine höhere Liquiditätsausstattung von den Banken verlangen können. Auch soll sie ein Gewinnausschüttungsverbot bereits bei drohender Unterschreitung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen anordnen können. Nach geltender Rechtslage ist dies erst bei einer tatsächlichen Unterschreitung der Solvenzanforderungen möglich. Kritisch sieht der VÖB auch, dass die BaFin nach dem Willen der Bundesregierung künftig die Auszahlung jeder Art von Erträgen auf Eigenmittelinstrumente untersagen oder beschränken können soll, die nicht vollständig durch einen erzielten Jahresüberschuss gedeckt sind. Somit würden auch Ausschüttungen auf stille Einlagen erfasst. Neben diesen Punkten sind auch verschärfte Meldepflichten für Banken vorgesehen.
"Geplante Gesetzesänderungen im nationalen Alleingang Deutschlands lehnen wir ab. Antworten auf die Finanzmarktkrise müssen gemeinsam auf europäischer und internationaler Ebene gefunden werden, um die Krisenanfälligkeit des Finanzsystems künftig deutlich einzuschränken. Insbesondere die vorgeschlagene Ausweitung des Gewinnausschüttungsverbotes würde das deutsche Finanzsystem nicht stabilisieren, sondern es vielmehr nachhaltig schwächen. Angesichts der gegenwärtigen Krise können sich Banken ohnehin nur begrenzt frisches Eigenkapital am Markt beschaffen. Infolge der Neuregelung würden die Möglichkeiten weiter spürbar eingeschränkt", so Boos abschließend.
Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode im Eilverfahren verabschiedet werden. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 23. April 2009 angekündigt.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 61 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 2.047 Mrd. EUR (Geschäftsjahr 2007) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf 27 Prozent des deutschen Bankenmarktes. Die VÖB-Banken beschäftigen 87.551 Mitarbeiter.
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