Bad-Bank-Gesetz wichtig für deutsche Kreditwirtschaft
Berlin (pts020/03.07.2009/13:59) Zur heutigen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über das sogenannte Bad-Bank-Gesetz erklärt Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB:
"Wir bewerten das Gesetz nun insgesamt als gelungen. Hierfür waren aber erhebliche Nachbesserungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung notwendig, auf die wir in einer Vielzahl von Gesprächen seit Jahresanfang gedrängt haben. Ohne diese Modifizierungen hätte eine Stabilisierung des Bankenmarktes zum Nutzen der deutschen Wirtschaft nicht optimal erreicht werden können. Als entscheidend und maßgeblich sehen wir die Möglichkeit an, dass nun auch die Länder im Bedarfsfall eigene Anstalten für ihre Landesbanken bilden können."
Vor dem Hintergrund der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Situation und eventuell auftretender Probleme bei der Kreditversorgung leistet das heute beschlossene Gesetz nach Einschätzung des VÖB zudem einen wichtigen Beitrag, einer allgemeinen Kreditklemme entgegenzuwirken.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 2.092,6 Mrd. EUR (Geschäftsjahr 2008) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf rund 27 Prozent des deutschen Bankenmarktes. Die VÖB-Banken beschäftigen 86.642 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen unter http://www.voeb.de
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