Veto gegen Mindestlohn in der Entsorgungsbranche
bvse wendet sich heute in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Brüderle
Bonn (pts027/30.11.2009/16:57) Angesichts der aktuellen Diskussion machte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. deutlich, dass er sich klar gegen die Einführung eines Mindestlohnes in der Entsorgungswirtschaft wendet. Gerade in der momentanen wirtschaftlichen Lage wäre die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des vorgelegten Mindestlohntarifvertrages das falsche politische Signal.
In einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister bitten sie Rainer Brüderle dringend "von Ihrem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vetorecht Gebrauch zu
machen und so die Einführung des Mindestlohnes in unserer Branche zu verhindern".
Der bvse unterstreicht, dass sich die FDP sich immer klar gegen die Einführung des Mindestlohnes ausgesprochen habe, heißt es und weiter führt der Verband aus "wir befürchten allerdings, dass auch nach dem Regierungswechsel manche innerhalb der neuen Koalition unsere Branche doch noch mit dem Mindestlohn belasten wollen. Leider stellen wir fest, dass es auch in unserer Branche Kräfte gibt, die die Einführung eines Mindestlohnes vorantreiben".
In dem Schreiben erläutern bvse-Präsident Burkhard Landers und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deshalb ihre "große Sorge" darüber, dass über das Instrument der Mindestlöhne öffentliche Arbeitgeber auf die Lohnfindung der privaten Recycling- und Entsorgungsbranche Einfluss nehmen wollen. "Das birgt unberechenbare Risiken für die private Entsorgungsbranche."
Der Verdacht liege nahe, dass eine Allianz aus "Öffentlichen Unternehmen" und Konzernen einen weiteren Versuch unternehmen - jetzt mit dem Instrument Mindestlohn - mittelständische Unternehmen vom Markt zu verdrängen. Spätestens seitdem wir den Mindestlohn bei der Post haben, wissen wir: Ein Mindestlohn hilft im Oligopol nur den Marktführern und soll kleine und mittelständische Unternehmen in Bedrängnis bringen.
Davon abgesehen, so die bvse-Führung in ihrem Schreiben, stelle eine Einbeziehung tariflich nicht gebundener Unternehmen durch die Einführung eines branchenspezifischen Mindestlohnes einen beträchtlichen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der negativen Vertragsfreiheit dar.
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