Basel III: VÖB befürchtet gezielte Ausschaltung der nationalen Parlamente
Berlin (pts015/28.02.2011/13:18) Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, warnt davor, die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften in europäisches Recht zu umgehen. Die Europäische Kommission beabsichtige, weite Teile der Umsetzung von Basel III über Verordnungen und nicht, wie bisher üblich, über Richtlinien vorzunehmen. Da Verordnungen ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar geltendes Recht sind, bleiben die nationalen Parlamente bei der inhaltlichen Ausgestaltung weitgehend außen vor.
"Wir treten vehement dafür ein, die Umsetzung elementar wichtiger Regelwerke für Banken weiterhin im Wege der Richtlinie vorzunehmen. Nur so ist die Mitwirkung der nationalen Gesetzgeber, und damit auch die Berücksichtigung europäischer und nationaler Besonderheiten sichergestellt", sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos heute in Berlin. Boos verweist in diesem Zusammenhang auf das "Lissabon-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts, das grundsätzlich eine stärkere Mitsprache der nationalen Gesetzgebungsorgane bei europäischen Rechtssetzungsvorhaben einfordert.
Der Verband spricht sich zudem dafür aus, den Deutschen Bundestag möglichst frühzeitig mit der von der Europäischen Kommission vorgesehenen Ausgestaltung der Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive - CRD IV) zu befassen. Ein entsprechender Entwurf der Europäischen Kommission wird noch vor der Sommerpause 2011 erwartet.
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