DIHK: Reform des Gründungszuschusses sinnvoll
Steuerzahler profitieren durch strengere Förderauflagen für Gründer
Unternehmensgründer: DHIK plädiert für Reform (Foto: aboutpixel.de/K. Gastmann) |
Berlin (pte020/26.05.2011/13:55) Die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) befürwortet die Reform des Gründungszuschusses für Arbeitslose. "Die strengeren Förderauflagen werden dem Gründerklima in Deutschland guttun", sagt Martin Wansleben, DIHK-Hauptgeschäftsführer. Nicht nur Steuer- und Beitragszahler profitierten von dem erschwerten Zugang zu öffentlichen Geldern, sondern letztlich auch die Existenzgründer selbst.
Arbeitslose Existenzgründer müssen ihre Gründung künftig gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld erhalten wollen. Das erschwere zwar den Zugang, schütze aber vor Schnellschüssen, erklärt Wansleben. "Vier von zehn Existenzgründer können ihre Geschäftsidee vor den Industrie- und Handelskammern nicht klar erläutern", sagt Marc Evers, Mittelstandsexperte des DIHK, im pressetext-Gespräch. Rund 300.000 Existenzgründer werden jährlich von den IHKs beraten.
Kernelemente der Reform
Mit der Reform könnten Arbeitsagenturen individueller abwägen, ob eine Selbstständigkeit für den Arbeitslosen wirklich der geeignete Weg ist. So könnten öffentliche Gelder zielgerichteter vielversprechendere Gründungsprojekte gelenkt werden. Das Geld falle nicht vom Himmel, ergänzt Evers. Es fehle dann an anderer Stelle. Eine unklare Geschäftsidee sei ohnehin eine schlechte Voraussetzung, um mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern zu verhandeln.
Kernelemente der Reform: Ab Herbst 2011 soll der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt werden. Bislang haben Arbeitslose hierauf einen Rechtsanspruch. Zudem müssen Existenzgründer bei einer Antragstellung künftig einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorweisen, bislang sind es nur 90 Tage. Außerdem wird die Phase der Maximalförderung von neun auf sechs Monate verkürzt.
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