pte20110527018 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Gesetz zur Geldwäscheprävention zu kompliziert

Entwurf zum neuen Geldwäsche-Gesetz enthält sinnlose Regularien


Geldwäsche: Neues Gesetz zu kompliziert (Foto: aboutpixel.de/R.Sturm)
Geldwäsche: Neues Gesetz zu kompliziert (Foto: aboutpixel.de/R.Sturm)

Berlin (pte018/27.05.2011/11:30) Der im Mai verabschiedete Regierungsentwurf des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention sei von unverhältnismäßigen Bürokratiepflichten geprägt, bemängeln Kritiker. Die Regelungen, die für Banken bestehen, werden auf alle Gewerbetreibende ausgeweitet. Betroffen sind davon kleine Onlineshop-Betreiber, Lebensmittel-, Textil- und Autohändler, Immobilienmakler sowie Industrieunternehmen, die Maschinen verkaufen.

Das Gesetz sei von zahlreichen Regelungen geprägt, die zu Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßigen Bürokratiepflichten. "Das wichtigste ist, dass man die Bürokratiepflichten zurückschraubt", sagt Hildegard Reppelmund, Sprecherin von dem DIHK in Berlin im pressetext-Gespräch. Denn auf die Betriebe kommen Dokumentations-, Ermittlungs-, Melde- und Schulungspflichten zu. Diese könnten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten.

Anforderungen nicht praxisgerecht

Ursprünglich sollte jedes Einmann-Unternehmen einen Geldwäschebeauftragen bestellen. Es sei wenig sinnvoll, wenn jedes Unternehmen ab zehn Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten mit Stellvertreter melden müsse, kritisiert Reppelmund. Viele der Anforderungen aus dem Gesetz seien in der Praxis weder von den Aufsichtsbehörden noch von den Unternehmen im Nichtfinanzbereich handhabbar.

(Ende)
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