ANIMAL SPIRIT: Schächtverbot in Polen - Beispiel für andere EU-Staaten?
Schutz vor barbarischer Tierquälerei hat nichts mit Antisemitismus zu tun!
Laaben (ptp008/19.07.2013/10:15) Diese Woche wurde im polnischen Parlament mit großer Mehrheit das betäubungslose Schächten von Tieren verboten, was einerseits zu breiter Zustimmung unter ethisch denkenden und fühlenden Menschen geführt hat, andererseits aber auch zu Protesten, v.a. der jüdischen Religionsgemeinschaft. So geschehen u.a. in der gestrigen Presseaussendung der Israelitischen Kultusgemeinde, wo wieder einmal Tierschützer pauschal als "Anitsemiten" und Verherrlicher der Shoah abgestempelt werden.
Der ORF hat in der ZIB 2 vom 16.7.2013 über das polnische Schächtverbot berichtet, aber nicht gezeigt, was beim Schächten mit den Tieren passiert. "Das sollte aber jeder mündige Bürger wissen, um sich selbst darüber eine Meinung bilden zu können, wie brutal diese Art der Tötung bei hochsensiblen und leidensfähigen Tieren tatsächlich ist", so der Religionspsychologe und Tierschutzlehrer von ANIMAL SPIRIT, Dr. Friedrich Landa. "Journalisten, die nicht mit eigenen Augen gesehen haben, was beim Schächten und in unseren Schlachthäusern den Tieren angetan wird, sollten darüber besser gar nicht sprechen oder schreiben. Zur Information haben wir für 'Tierschutz im Unterricht / Erwachsenenbildung' ( http://www.tierschutzunterricht.at ) eine Video-Dokumentation auf YouTube gestellt: http://www.youtube.com/watch?v=1DqB6FnO4JY . Für Kinder und Jugendliche ist das Video nicht geeignet, da die Szenen unerträglich grausam sind."
Tatsächlich handelt es sich beim Schächten um ein anachronistisches und inhuman-grausames Tötungsverfahren, das in zivilisierten Ländern ohne Ausnahmen verboten sein müsste. Denn Tier- und Menschenschutz hängen eng zusammen: Wenn entgegen der allgemeinen Moralvorstellungen religiösen Fanatikern zugestanden wird, Tiere grausam zu Tode zu quälen, könnten diese sich dazu berechtigt fühlen, aus "religiösen Motiven" auch Leid und Tod von Menschen in Kauf zu nehmen, wenn ihre Religionen das angeblich von ihnen verlangen.
Dr. Landa weiter: "Für Interessierte, die sich das Video nicht anschauen können oder wollen, weil das, was den Tieren angetan wird, eben unerträglich grausam ist, hier noch weitere Information über den Inhalt dieser Dokumentation: Schächten ist unbestritten eine schmerzhafte Tierquälerei - den Opfern wird die Kehle bei vollem Bewusstsein durchschnitten! Während das Blut stoßweise hervorquillt, atmet das Tier weiter, ist bei vollem Bewusstsein und bekommt Blut in die Lungen, wodurch es zusätzlich zu Erstickungsanfällen kommt. Der Tod tritt erst nach einem minutenlangen, schweren Todeskampf durch Blutverlust und/oder Ersticken ein. Aus diesen Gründen verbieten unsere Tierschutzgesetze daher ausdrücklich das Entbluten ohne vorhergehende Betäubung. Jüdische und muslimische Fundamentalisten behaupten aber bis heute, ihre heiligen Schriften würden das betäubungslose Schächten vorschreiben. Im Alten Testament wird dafür 5. Mose 12,21 zitiert, wo vom "Schlachten gemäß meiner Anweisung" die Rede ist, und weiter heißt es in 12,23 aber nur "genieße kein Blut". Das Betäuben vor dem Entbluten ist somit keineswegs verboten, zumal ja nach dem Betäuben die Tiere genauso ausbluten, weil das Herz noch schlägt!"
Weil der Schutz der Religion, nicht aber der Schutz der Tiere vor Qualzufügungen in der Verfassung festgeschrieben ist (leider auch nicht nach der unlängst im österreichischen Parlament beschlossenen Staatszielbestimmung "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz"), haben die EU und die meisten europäischen Länder das Schächten aus "religiösen Gründen" - teilweise unter bestimmten Auflagen - wieder erlaubt. Anstatt alle empfindungsfähigen Lebewesen vor archaischen religiösen Geboten oder Bräuchen zu schützen, wurden die Schlachtverordnungen den Ansichten religiöser Fundamentalisten angepasst. Obwohl dadurch das ethische Empfinden und Mitgefühl des Großteils der Bevölkerung missachtet wird, wurde in den meisten EU-Staaten dennoch das langsame zu Tode-Quälen durch diese Sondergesetzgebung gestattet. Ausnahmen sind lediglich Schweden, jetzt auch Polen sowie die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen und Island.
Dr. Landa abschließend: "Weil die religiösen Reinheitsvorschriften auch bestimmte (hintere) Körperteile für 'unrein' halten, werden diese Fleischprodukte von geschächteten Tieren in großem Stil OHNE Kennzeichnung auch an KonsumentInnen verkauft, denen die Fleischbissen im Halse stecken bleiben würden, wenn sie wüssten, auf welch bestialische Weise dieses Tier rituell getötet wurde. Juden bezeichnen Fleisch, das von zu Tode gequälten Tieren stammt, als 'koscher'; Muslime als 'halal', was auch manchmal beim Kebab-Verkauf - oder sogar in Supermärkten wie MERKUR - zu lesen ist. ANIMAL SPIRIT fordert daher seit Jahren, dass das extrem tierquälerische, betäubungslose Schächten EU-weit einheitlich und ausnahmslos verboten werden muss - aus Tier- UND Konsumentenschutzgründen!"
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