Ärztehaftpflicht: Zahl der Klagsfälle steigt - Risiken werden immer vielfältiger
Experten warnen beim 8. ARGE MED-Fachkongress vor Versicherungslücken
Wien (pts023/12.03.2015/14:35) Ärztehaftpflicht: Zahl der Klagsfälle steigt - Zusatz-Risiken aus dem neuen Arbeitszeitgesetz drohen
Der kürzlich zu Ende gegangene achte ARGE MED-Fachkongress brachte wieder interessante Ergebnisse rund um das Themenfeld der Arzthaftung und deren Absicherung. Mehr Transparenz fordern die Experten von den Versicherungen bei der Gestaltung ihrer Versicherungsangebote. Und mehr Aufklärung über das hohe Berufsrisiko hinsichtlich straf- und zivilrechtlicher Verfolgung bei Ärzten. Denn noch immer wägt sich eine Vielzahl der Mediziner in vermeintlicher Sicherheit. Das Vorhandensein einer Pflichtversicherung, die es seit 2010 für selbstständige Ärzte und Zahnärzte gibt, ist allein noch kein ausreichender Garant für einen umfassenden Versicherungsschutz. Dies ist nicht nur für angestellte Ärzte, die der Versicherungspflicht nicht unterliegen, ein Trugschluss, wie die ARGE MED-Experten schon mehrmals warnten.
Zusätzlich bestätigte ein aktuelles Urteil des OGH auch Warnungen vor erheblichen Deckungsunterschieden auch für selbstständige Ärzte. Dieser Umstand brachte ebenfalls viel Diskussionsstoff unter den am Kongress teilnehmenden Rechts-, Steuer- und Risikoberatern. Weitere Themen waren die Haftungsfragen rund um Patienten-Spätschäden sowie das erhöhte Risiko von Kündigungen des Haftpflichtschutzes bei steigender Schadenanzahl. Denn ohne Haftpflichtschutz besteht für selbstständige Ärzte faktisch Berufsverbot. Für angestellte Krankenhausärzte wurde das neue Arbeitszeitgesetz aus einem ganz anderen Blickwinkel hinsichtlich des Haftpflichtschutzes diskutiert.
Einig sind sich die Experten, dass die Komplexität der Sachverhalte ständig zunimmt und ohne Spezial-Know-how von Spezialisten ein optimaler Versicherungsschutz nicht mehr erzielbar ist.
Die jährliche Anzahl der Schadenersatzforderungen und Anzeigen gegen österreichische Ärzte hat sich in den letzten zehn Jahren vervielfacht. Die Wahrscheinlichkeit, als Arzt oder Zahnarzt Adressat irgendeiner Form einer Patientenklage zu werden, schätzen die Experten auf rund fünf Prozent pro Jahr. Gerechnet auf ein durchschnittliches Ärzte-Berufsleben muss also mit etwa zwei ernsthaften Forderungen gerechnet werden. Im Vergleich ist das trotz steigender Tendenz allerdings immer noch eine sehr niedrige Zahl, sodass selbst die weitreichendsten Versicherungslösungen immer noch sehr günstig sind. Eine profunde Absicherung gegen alle Arten von Schadenfällen kann dem Arzt oder Zahnarzt im Ernstfall die Existenz retten, wie der Fall eines wegen Kassenbetrugs angeklagten - und freigesprochenen - Wiener Arztes gerade wieder eindrucksvoll gezeigt hat.
Die Experten der ARGE MED treten bereits seit Jahren für bessere Aufklärung von Ärzten hinsichtlich der Risiken und Möglichkeiten in ihrer beruflichen Absicherung ein. Als Plattform der führenden unabhängigen Dienstleister für Ärzte treiben sie daher beständig die Entwicklung von leistungsstarken Absicherungskonzepten voran, die weit über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
"Jährlich gibt es knapp 2.000 Anspruchsfälle, von der Beschwerde bei der Patientenanwaltschaft bis hin zur strafrechtlichen Anzeige wegen Mordes. In den letzten Jahren wurden auch schon Forderungen in Millionenhöhe öffentlich, was entsprechend viel Aufsehen erregte", so Mag. Marcel Mittendorfer, Obmann der ARGE MED und Geschäftsführer der auf Ärzte spezialisierten Versicherungsmaklerkanzlei VERAG Veselka-Mittendorfer-Wanik.
Ein großes Risiko stellen auch die sogenannten Spätschäden dar. Schäden werden mitunter erst viel später erkannt, Klagen daher möglicherweise erst Jahre nach einem medizinischen Eingriff eingereicht. Beim bislang längsten bekannten "Spätschaden"-Fall trat der Schaden erst etwa 20 Jahre nach einer OP ein.
"Die modernsten Haftpflichtversicherungen springen hier ein, wobei wir genau an dieser Entwicklung seit etwa zehn Jahren führend beteiligt sind. In der Vergangenheit standen Ärzte in solchen Fällen aber meist ohne Versicherungsschutz da. Solche schwachen Versicherungsdeckungen aus der Vergangenheit können im worst case aber auch heute noch dazu führen, dass die aufgebaute Ordination später einmal nicht weitergegeben werden kann", warnt Mittendorfer. Hier sollte rechtzeitig vor einem geplanten Verkauf eine Evaluierung vorgenommen werden, um vor bösen Überraschungen zu schützen.
Mehr Schadensfälle - mehr Risiken
Selbst bei vermeintlich gut versicherten Ärzten können unangenehme Überraschungen auftreten. Die Experten sehen in letzter Zeit einen deutlichen Anstieg von Kleinschadenfällen, die die Statistik insgesamt deutlich belasten. Die Arzthaftpflicht weist anders als für andere Freiberufler typischerweise keine Selbsthalte auf, sodass auch Kleinstschäden eingereicht werden können und bezahlt werden. Bei entsprechender Häufung kündigen Versicherer solche Verträge dann aber wegen sogenannter "Frequenzschäden" auch, weil für einen allfälligen großen Schadenfall keine Prämie übrigbleibt.
"Bisher konnten wir auch jede gekündigte Arzthaftpflichtversicherung wieder erfolgreich eindecken, aber der Versicherungsschutz wird für Ärzte mit zahlreichen Schadenfällen bereits spürbar teurer", so Mittendorfer. "Die ARGE MED-Experten empfehlen daher, Kleinstschäden besser freiwillig selbst zu tragen, um keinen Kündigungsgrund zu bieten und zu den für schadenfrei arbeitende Ärzte nach wie vor unglaublich günstigen österreichischen Prämien für die Arzthaftpflichtversicherung optimal abgesichert zu bleiben", so der Rat an die Ärzte.
Die durchschnittliche Schadenhöhe für Humanärzte liegt gemäß den Auswertungen der ARGE MED bei rund Eur 15.000 Gesamtsumme für Schadenersatz und Verfahrenskosten. Für Zahnärzte ist die Schadenfrequenz im Schnitt deutlicher höher als bei Humanärzten, bis zu zwei Fälle pro Jahr sind keine Seltenheit. Dafür liegen die Schadenersatzforderungen im Schnitt signifikant darunter.
Trotz der insgesamt steigenden Schadensentwicklung sind die Versicherungsprämien in Österreich vergleichsweise nämlich immer noch günstig. Allerdings ist für Fachrichtungen mit höherem Haftungsrisiko - wie zum Beispiel Pathologen, HNO-Ärzte, Orthopäden, Gynäkologen und Anästhesisten - bereits eine deutliche Tendenz nach oben erkennbar. Bei vielen Versicherern finden sich diese Fachrichtungen bereits in den höchsten Risikoklassen.
Genau in den heiklen Risikobereichen, also genau dort wo es zählen würde, wollen die Versicherer häufig nur noch eingeschränkten Versicherungsschutz bieten. Ein umfangreicher Kongressteil beschäftigte sich daher mit dieser Problematik.
Experten kämpfen gegen Fußangeln in Verträgen
Auch die Arbeitszeitgesetznovelle für Krankenhausärzte birgt Angriffsfläche: Überschreitungen der gesetzlichen Arbeitszeit können scheinbar bei manchen Versicherungsgesellschaften zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dieses Risiko ist für den angestellten Arzt natürlich untragbar. Die ARGE MED-Experten stellt sich dieser Interpretation der Bedingungen klar entgegen und forderte Versicherer auf, hier Klarstellungen liefern.
Mittendorfer: "Die Folgen des neuen Arbeitszeitgesetzes für Ärzte sind bereits unerfreulich genug und führen derzeit zu massiven Verwerfungen bis hin zu Ärzte-Streiks, da finden wir es unverantwortlich, auch noch den Versicherungsschutz in diesem Zusammenhang in Frage zu stellen."Eine Zusammenarbeit sei hier nur mit Versicherern möglich, die sich klar zugunsten eines unbedingten Versicherungsschutzes für angestellte Ärzte deklarieren, auch wenn die zulässige Arbeitszeit im Einzelfall einmal überschritten worden sein sollte.
Angestelltenstatus allein schützt Ärzte nicht aureichend
Die föderalistisch organisierte Krankenhauslandschaft in Österreich birgt zusätzliche Risiken für angestellte Ärzte. Dazu die ARGE MED: "Anstellung allein ist wegen der sogenannten deliktischen Haftung, die Ärzte besonders trifft, und auch den Regressmöglichkeiten des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nie der umfassende Schutz, als der er manchmal dargestellt wird. Vor allem ist aber die Risikosituation in jenen Bundesländern herauszustreichen, in denen die Landeskrankenhäuser nicht haftpflichtversichert. Das Resultat ist, dass vermehrt angestellte Ärzte persönlich belangt werden. Eine Situation, deren Risiko derzeit aber nur durch eine persönliche Absicherung abgewendet werden kann, was viele nicht wissen."
Grundsätzlich sei für den Fall der direkten Inanspruchnahme auch angestellten Ärzten immer eine eigene Haftpflichtversicherung empfohlen, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ohnehin gesetzliche Pflicht. Die Kosten sind bei Angestellten sehr gering, der Nutzen hoch. "Der größte jemals von uns bearbeitete Schadenfall betraf eine Forderung gegen einen rein angestellt tätigen Anästhesisten!" Zum Glück hatte dieser den Rat auf eine eigene Absicherung sowohl für Geldforderungen als auch für strafrechtliche Verfolgung angenommen - und gewann letztlich vor dem Zivilgericht, und wurde strafrechtlich freigesprochen bzw. wurde die Anklage zurückgezogen.
OGH-Urteil zeigt Bedeutung von professionellem Bedingungsvergleich
Vergleiche, die nur Prämien gegenüberstellen, sind gemäß ARGE MED so wertlos, wie das bloße Gegenüberstellen verschiedener Arzthonorare. Entscheidend ist der Inhalt der Versicherung, inklusive für Laien und auch nichtspezialisierte Berater leicht zu übersehende Ausschlüsse. Denn ein aktuelles OGH-Urteil bestätigte kürzlich, dass in den Bedingungen vorgesehene Ausschlüsse vom Versicherungsschutz auch in der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherung zur Anwendung kommen können.
In einem solchen Fall müssten alle Verfahrens-Kosten vom Gutachter bis zu den Gerichtskosten sowie zusätzlich ein zu leistender Schadendersatzbetrag komplett aus der eigenen Tasche getragen werden. Ein gefährlicher Umstand, vor dem die ARGE MED-Experten schon seit längerem warnen. "Wir haben für unsere Klienten umfangreiche Zusatzvereinbarungen mit der Versicherungswirtschaft getroffen, die in jedem Fall einen optimalen Versicherungsschutz garantieren. Wer aber keinen Zugang zu diesen Sonderlösungen hat bzw. Sucht, lebt mit dem Risiko, dass der Versicherungsschutz in besonderen Fällen allenfalls auch ausbleibt." Aktiv bietet nämlich kein Versicherer diese besonderen Erweiterungen an.
Optimaler Versicherungsschutz nur vom Experten
Als optimale Berufsabsicherungen empfehlen die Experten der ARGE MED ein Paket aus Arzthaftpflichtversicherung und einem speziellen Ärzte-Strafrechtsschutz. Obwohl zumindest für freiberuflich tätige Ärzte die Berufshaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung darstellt, sind die Unterschiede der verschiedenen Anbieter nämlich erheblich. Das zeigt sich auch am Bereich der ärztlichen Kosmetik, in dem von vollumfänglicher Mitversicherung über zusätzliche Obliegenheiten bis hin zu völligem Ausschluss alle Varianten am Markt angeboten werden. Auch hier sind die Details für den Laien oder auch Nichtspezialisten in keiner Weise erkennbar. Die zertifizieren ARGE MED-Berater sind nicht nur besonders darauf geschult diese Risikosituationen zu erkennen und zu erfassen, sondern sie haben auch die exklusiven Lösungen an der Hand, die je nach individuellem Absicherungsbedarf auch alle relevanten Risiken mitabdecken.
"Die hochspezialisierten Beraterteams der von uns autorisierten Kanzleien sind in der Lage, für alle ärztlichen Tätigkeiten einen vollumfänglichen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen. Aufgrund unserer Marktposition haben wir bei Versicherern Sondervereinbarungen mit entsprechenden Erweiterungen erwirkt. Für den Arzt ist dies im Schadenfall ein unschätzbarer Vorteil. Denn Verträge von der Stange sind oft lückenhaft, und wir reparieren laufend solche einfach falsch oder unvollständig abgeschlossenen Verträge. Manchmal ist es allerdings einfach auch schon zu spät."
Insgesamt haben die Spezialisten der ARGE MED in den letzten fünf Jahren etwa 500 Haftungsfälle abgewickelt und sich damit ein in Österreich einzigartiges Know-how erarbeitet. Denn "allgemeine Lösungen helfen nicht. Nur wer das Berufsrisiko von Ärzten im Detail kennt, kann eine optimale Absicherung anbieten. Daher unser Rat an jeden Arzt, sich an einen Profi zu wenden oder den persönlichen Berater um die Weitervermittlung an einen Experten zu bitten. Das ist dann wie die Überweisung des Patienten vom Allgemeinmediziner zum Facharzt", so Mittendorfer abschließend.
Informationen zur ARGE MED
Die ARGE MED ist ein fachübergreifendes Spezialistennetzwerk für die professionelle Beratung und Servicierung von Ärzten und Zahnärzten in Österreich. In enger Zusammenarbeit von spezialisierten Experten, insbesondere Steuerberatern, unabhängige Versicherungsmaklern und Rechtsanwälten, werden für den jeweiligen Klienten individuell die besten Lösungen am Markt ermittelt, und wo diese fehlen, eigene Spezialprodukte mit den führenden Versicherungsunternehmen entwickelt.
Jährlich und heuer bereits zum achten Mal fand der ARGE MED-Kongress, eine mehrtätige Tagung mit zahlreichen Experten-Diskussionen im Plenum, Workshops und Seminaren, in Salzburg statt.
Rückfragehinweis:
Mag. Marcel Mittendorfer
Obmann ARGE MED / ARGE MedConsult
Tel.: +43/1/3702616
m.mittendorfer@verag.at
http://www.arge-med.at
Pressekontakt:
Mag. Andrea Pfennigbauer
Agentur comm*in
Tel. +43 (0)1-319 41 01 DW 15
Mobil: +43 676 377 0310
a.pfennigbauer@commin.at
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