Streitthema: Abgestellte Fahrräder am Fluchtweg in Wohnhäusern
Abstellen von Fahrrädern in Fluchtwegen ist Grundsätzlich verboten
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Wien (pts015/03.08.2018/11:45) Abgestellte Fahrräder am Fluchtweg sind ein weit verbreitetes Problem. Bei Brandschutzkontrollen sind abgestellte Fahrräder im Fluchtweg zusätzlich ein häufiges Streitthema: https://www.2m.at
Der Grund liegt meist in der Bequemlichkeit der Nutzer eines Gebäudes. Manchmal ist auch der Fahrradraum zu voll gestopft, mit alten nicht gebrauchten Gegenständen. So suchen sich die Nutzer eines Gebäudes alternativen. Das führt häufig zu Problemen bei der Brandschutz Kontrolle. Verboten ist das Abstellen in Stiegenhäusern, Gängen, Nischen usw., wenn diese Wege ebenfalls als Fluchtweg genutzt werden.
Ein Grund ist die Stolpergefahr oder das Verstellen der Fluchtwege. Wer schon einmal einen brennenden Fahrradreifen gesehen hat, wird verstehen warum. Vandalismus stellt ebenfalls ein großes Problem bei der Gerfahreneinschätzung dar. Es gibt durchaus Mitbürger, die sich über Gegenstände ärgern und diese dann anzünden oder Beschädigen oder als gute Gelegenheit für eine Mutprobe sehen.
Ein Abstellen der Fahrräder am Stellplatz in der Garage ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
Unsere TIP:
> Stellen Sie keine Fahrräder am Dachboden ab, dieser muss frei von Lagerungen gehalten werden.
> Stellen Sie Ihre Fahrräder in dem zugehörigen Abstellraum ab.
> Sollte dieser zu voll sein, Fragen Sie Ihre Hausverwaltung!
> Es gibt viele Tragesysteme für Fahrräder, damit mehr Fahrräder in den Raum passen.
> Entrümpeln Sie gemeinsam mit ihren Nachbarn den Fahrradraum, es gibt sicher das eine oder andere Fahrrad, dass "niemandem" mehr gehört!
> Seien Sie vorsichtig bei Kellerabteilen, hier könnte die Hausordnung dagegen sprechen.
> Abstellen im Innenhof oder Einfahrten: Meist ist das Abstellen durch die Hausordnung verboten, obwohl aus Brandschutz-Sicht nichts dagegen spricht.
Vorsicht: Kostenfalle - Im Falle des Entfernens durch den Eigentümer oder Hausverwaltung ist mit einer Besitzstörungsklage und Entfernungskosten zu rechnen, das kann viel Ärger verursachen und mehrere Hundert Euro kosten.
Haben Sie weitere Fragen zum vorbeugenden Brandschutz in Wohn- und Gewerbeobjekten? Dann wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter. Besuchen Sie unsere Infoseite: https://www.2m.at/brandschutzthemen
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