pts20190325035 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Darum braucht jeder Unternehmer einen Notfallkoffer

FPSB Deutschland rät Unternehmern, Vorkehrungen für Unfälle oder Krankheiten zu treffen


Jeder Unternehmer braucht einen Notfallkoffer (Foto: iStock)
Jeder Unternehmer braucht einen Notfallkoffer (Foto: iStock)

Frankfurt am Main (pts035/25.03.2019/16:05) Unverhofft kommt oft. Vor Unfällen, längeren Krankheiten oder gar dem Tod ist niemand gefeit - das gilt auch für Firmeninhaber. Um den Betrieb in einem solchen Fall vor unnötigem Schaden zu bewahren, um sich selbst, die Unternehmerfamilie und die Arbeitsplätze abzusichern, ist es deshalb unbedingt ratsam, einen Notfallplan oder "Notfallkoffer" parat zu haben.

"Jeder Firmeninhaber sollte für den Fall, dass er sein Unternehmen nicht mehr selbst leiten kann, Vorsorge treffen. Sonst droht im schlimmsten Fall das Aus seines Lebenswerkes", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Professionelle unabhängige Finanzplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, können bei den Vorkehrungen wichtige Hilfestellung leisten sowie Kontakte zu Rechtsanwälten und Steuerberatern herstellen.

Viel zu oft wird dieses Szenario von den Unternehmenslenkern verdrängt: Wer rechnet schon damit, plötzlich im Betrieb auszufallen? Viele Firmenchefs haben aus diesem Grund keine ausreichende Notfallvorsorge. Doch wenn der Chef gerade in einem kleinen Unternehmen von heute auf morgen ausfällt, kann das für die Firma schnell zur existenziellen Krise werden. Bereits eine fehlende Unterschriftsberechtigung kann fatale Folgen haben.

Und weil sich schwere Krankheiten oder Unfälle nun mal nicht vorhersagen lassen, müssen die Verantwortlichen eines Unternehmens unbedingt vorausschauende Vorsorge treffen. "Dafür ist ein privater sowie betrieblicher Notfallkoffer bestens geeignet", erläutert Prof. Tilmes. Dieser Koffer beziehungsweise eine entsprechende Planung soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, um die wichtigsten Informationen zusammenzustellen und notwendige Regelungen konkret umzusetzen.

Die ausgewählten Vertrauenspersonen sollten mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet sein. Dies kann durch die zeitlich befristete Erteilung von Vollmachten geschehen oder mit der Erteilung von Prokura. Denkbar ist auch, in etwas größeren Unternehmen einen Beirat einzurichten. Der könnte aus anderen Unternehmern, einem Anwalt und/oder dem Steuerberater, die im Normalfall beraten und im Notfall einspringen können, bestehen.

"Es geht im Grunde vor allem darum, Verantwortung zu übertragen", erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. So werden mit einer vorausschauenden Planung im Idealfall folgende Fragen beantwortet: Wer kann und soll sich bei einem Schicksalsschlag, der zum Ausfall des Geschäftsführers führt, um das Unternehmen kümmern? Wer nimmt vorübergehend oder dauerhaft die wichtigsten Aufgaben wahr? Wer hat Kontovollmachten und darf Personalverträge abschließen? Auf solche und ähnliche Fragen sind in der Regel viele, vor allem kleinere und mittelständische Betriebe, schlecht vorbereitet.

Wichtige Dokumente und Informationen bündeln

Ob im Notfallkoffer oder elektronisch sicher hinterlegt: Aufgelistet gehören beispielsweise Versicherungspolicen, Informationen zu Passwörtern und PINs (Stichwort: Digitaler Nachlass), der Aufbewahrungsort des Testaments, der Gesellschaftervertrag und die Patientenverfügung sowie weitere nützliche Informationen wie Kontakte der Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner und eventuell eine Vermögensaufstellung. Denn wer in die Bresche springen muss, braucht alle nötigen Informationen. Es macht daher Sinn, alle wichtigen Dokumente und Informationen in einer Mappe oder elektronisch zu bündeln.

Empfehlenswert ist außerdem ein Unternehmertestament, in dem geregelt ist, wie es mit der Familie und der Firma weitergehen soll. Wichtig ist dabei, dass das Testament unbedingt mit dem Gesellschaftsvertrag synchronisiert wird. Schließlich gilt hierzulande: Gesellschaftsrecht vor Erbrecht. Auch wenn solche Vorsorgeregelungen zeitaufwändig sind: "Wer nicht frühzeitig zu Lebzeiten vorsorgt, gefährdet in einem echten Notfall das Überleben des Unternehmens", gibt Tilmes zu bedenken.

Weil das Thema durchaus anspruchsvoll ist, ist es ratsam sich professionelle Unterstützung zu holen. Etwa von unabhängigen Finanzplanern, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals. Die Professionals verstehen sich als Koordinatoren des Beratungsprozesses und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und individuell zugeschnittene Lösungen.

Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt am Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.

Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.458 Personen seiner 2.000 Mitglieder nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater Finanzplaner) zertifiziert.

Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter http://www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de



(Ende)
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
Ansprechpartner: Iris Albrecht
Tel.: +49 681 410 98 06 10
E-Mail: presse@fpsb.de
Website: www.fpsb.de
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